Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Heike Voß am 21. Februar 2011
20007 Leser · 24 Stimmen (-6 / +18)

Umwelt: Park, Bäume, Grundwasser, Verkehrsentlastung

Schlichterspruch verfälscht wiedergegeben

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer heutigen Antwort haben Sie Herrn Geißlers Forderung aus dem Schlichterspruch verfälscht wiedergegeben.

Sie schreiben: "Der Schlichterspruch fordert die Erhaltung der Bäume im Schlossgarten durch Umpflanzung, sofern die Bäume gesund und noch nicht zu alt sind. "

Das ist so nicht richtig.

Herrn Geißlers Forderung lautete: „Die Bäume im Schlossgarten bleiben erhalten. Es dürfen nur diejenigen Bäume gefällt werden, die ohnehin wegen Krankheiten, Altersschwäche in der nächsten Zeit absterben würden. Wenn Bäume durch den Neubau existentiell gefährdet sind, werden sie in eine geeignete Zone verpflanzt und nicht umgesägt. "

Warum geben Sie das nicht korrekt wieder?

Es gibt viele alte Bäume im Schlossgarten, die noch lange nicht absterben werden. 100, 150 Jahre alte Platanen können noch hunderte von Jahren leben.

Laut dem Schlichterspruch müssen solche Bäume verpflanzt werden.

Sie aber setzen Alter mit Altersschwäche gleich und machen die Verpflanzung oder Fällung vom Alter statt von der Altersschwäche abhängig. Das ist ein großer Unterschied.

Und was meinen Sie eigentlich mit "noch nicht zu alt"?

Soll das die Fällung aller Bäume legitimieren, die 100, 150 oder 200 Jahre alt sind?

Mit freundlichen Grüßen
Heike Voß

+12

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Dr. Udo Andriof am 02. März 2011
Dr. Udo Andriof

Sehr geehrte Frau Voß,

die Passage zu den Bäumen im Schlossgarten im Schlichterspruch von Heiner Geißler lautet wie folgt:

„Die Bäume im Schloßgarten bleiben erhalten. Es dürfen nur diejenigen Bäume gefällt werden, die ohnehin wegen Krankheiten, Altersschwäche in der nächsten Zeit absterben würden. Wenn Bäume durch den Neubau existentiell gefährdet sind, werden sie in eine geeignete Zone verpflanzt. Die Stadt sollte für diese Entscheidungen ein Mediationsverfahren mit Bürgerbeteiligung vorsehen.“

Quelle: http://www.schlichtung-s21.de/39.html.

Der von Ihnen angefügte Zusatz „… und nicht umgesägt.“ ist dort mitnichten zu finden. Ich bitte Sie also um korrekte Wiedergabe der Schlichtungsergebnisse.

Im Mittleren Schlossgarten wird vor Herbst 2011 kein Baum verpflanzt oder gar gefällt. Um die Ergebnisse und Verpflichtungen des Schlichterspruchs zu erfüllen, führen dort Experten bis Oktober notwendige Untersuchungen durch, um für die betroffenen Bäume die beste Lösung zu erreichen. Die Fachleute werden jeden der rund 180 Bäume genau anschauen, ob er durch eine Versetzung an anderer Stelle weiterwachsen kann. Ihre Empfehlungen könnten zukünftig im Rahmen des Dialogforums des Landes öffentlich mit der Bürgerschaft diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Udo Andriof - Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm