Beantwortet
Autor Jutta Klein am 19. März 2012
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Neubaustrecke Ulm-Wendlingen: Fahrzeiten, Güterverkehr, Magistrale

EU-Cofinanzierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kürzlich war in der Stuttgarter Zeitung (http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-her...) ein Interview mit dem EU-Verkehrskoordinator Péter Balázs zur Beteiligung der EU an der Finanzierung der Strecke Stuttgart-Ulm als Teil der West-Ost-Magistrale zu lesen. Daraus zwei Sätze: „Der letzte Tag, an dem eine Rechnung in der laufenden Finanzierungsperiode an die EU gerichtet werden kann, ist der 31. Dezember 2015. Und ganz wichtig: es können nur abgeschlossene Maßnahmen in Rechnung gestellt werden.“ Ist nach dem derzeitigen Stand überhaupt damit zu rechnen, dass bis dahin Baumaßnahmen abgeschlossen sind und abgerechnet werden können? Wird es andernfalls überhaupt Geld von der EU geben? Herr Balázs verweist darauf, dass für die nächste Finanzierungsperiode eine Co-Finanzierung erst neu beantragt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen,

Jutta Klein

+9

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Antwort
von Wolfgang Dietrich am 30. April 2012
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrte Frau Klein,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Finanzierung des Bahnprojekt Stuttgart-Ulm. Fördermittel der EU kommen sowohl der Neubaustrecke (NBS), wie auch Stuttgart 21, zu Gute. Grundlage für die Förderung durch die EU ist der Ausbau eines Teilstückes des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes zwischen Paris und Bratislava für eine Geschwindigkeit von 250 km/h und die Ausrüstung mit ETCS Level 2. Dazu gehört die NBS Wendlingen-Ulm mit einer Streckenlänge von rund 60km, mit 9 Tunnel sowie rund 40 Eisenbahnüberführungen und Straßenbrücken.

Bei der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm hat die EU für den Zeitraum 2007-2013 einen Betrag von 101,45 Mio. Euro zugesichert. Im Rahmen des bisherigen Projektfortschritts konnten für den Zeitraum 2007-1013 TEN-Mittel (TEN=Transeuropäische Netze) in Höhe von 26,1 Mio. Euro verwendet werden. Durch den Projektverzug in Folge der Schlichtung, des Stresstests und der Volksabstimmung ist der Mittelabfluss geringer ausgefallen, als ursprünglich geplant. Um die für den Zeitraum 2007-2013 bewilligten Mittel dennoch für das Bahnprojekt abrufen zu können, wurde von der DB an das BMVBS ein entsprechender Änderungsantrag zur Einreichung bei der EU-Kommission gestellt. Dieser ermöglicht, die Mittel statt bis 2013 bis 2015 entsprechend abzurufen. Für den Folgezeitraum 2014-2020 wird dann eine entsprechende Förderung der Maßnahmen für die Neubaustrecke erneut beantragt, wobei in den Jahren 2014/2015 keine Doppelbeantragung stattfindet.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich