Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Axel Gerlach am 26. April 2013
19135 Leser · 7 Stimmen (-1 / +6)

Finanzen: Kosten, Nutzen, Bedarf

Finanzierung nach 2019 nicht gesichert? Wegfall d. GVFG-Mittel

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf diesem Schaubild,

http://www.neckartailfingen.de/pdf/Anlage_Finanzierungsan...

ist ersichtlich, dass für S21 GVFG-Mittel in Höhe von 454,3 Mill. € fließen sollen.

hier:
http://www.sw-augsburg.de/fahrgaeste/genehmigungsverfahre...

ist zu lesen:
[...] Das GVFG gilt noch bis Ende 2019, eine Nachfolgeregelung für dieses Gesetz ist nicht in Sicht. Weil alles, was bis 2019 nicht fertig gestellt ist, mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht mehr über GVFG bezuschusst wird [...]

Auch hier macht man sich Sorgen:

http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/sonstig...

[...]Worum geht es? Als ein Ergebnis der Föderalismusrefom zieht sich der Bund − ein wichtiger Geldgeber für die Stadtbahn Nord − aus der Kommunalfinanzierung zurück. Ab Ende 2019 steht damit kein Geld aus Berlin zur Finanzierung des Öffentlichen Nahverkehrs mehr zur Verfügung.[...]

Eine Lösung wie in Heilbronn mit der Stadtbahn-Nord ist nicht wahrscheinlich, da Laut Finanzierungsvetrag das Land BW sich mit max. 930 Millionen € an S21 beteiligt.

http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/sonstig...
[...]Die Landesregierung hat Wort gehalten. Sie will Finanzierungsrisiken für die Stadtbahn Nord absichern[...]
Hier steht aber auch: [...]bewilligte Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), die bis Ende 2019 nicht abgeflossen sind, dem allgemeinen Haushalt zuzuführen, wird dies das Finanzierungskonzept einiger Großprojekte ins Wanken bringen.[...]

Hier lehnt die Bahn jedes Risiko ab:
http://www.stimme.de/heilbronn/stadtbahn-nord/Ingo-Rust-S...

[...]Der Bund zieht sich als Konsequenz aus der Föderalismureform ab dem Jahr 2020 aus der Kommunalfinanzierung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zurück. Das spielt für die Stadtbahn Nord deshalb eine Rolle, weil rund 60 Prozent der insgesamt 65,8 Millionen Euro Baukosten im Landkreis von Berlin bezahlt werden. Die Deutsche Bahn (DB) fordert nun, dass Bundeszuschüsse auch nach dem 1. Januar 2020 zur Verfügung stehen, falls bis dahin das Stadtbahnprojekt noch nicht abgerechnet ist. Im Klartext: Die Deutsche Bahn will keine Risiken tragen."[...]

Nun zur Frage
Da S21 2019 beileibe noch nicht abgerechnet sein wird,
wer kommt für die entfallenden GVFG-Mittel auf?
Wer trägt das Risiko? Weiß der Aufsichtsrat über dieses Dilemma Bescheid?

Mit freundlichsten Grüßen

Axel Gerlach

+5

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 31. Juli 2013
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Gerlach,

Anfang Mai hat sich der Bundesrat mit klarem Votum für die Verlängerung des Förderprogramms für große kommunale Nahverkehrsprojekte über 2019 hinaus ausgesprochen. Der entsprechende Gesetzesentwurf, der eine Verlängerung der GVFG-Förderung des Bundes bis ins Jahr 2039 vorsieht, befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren im Deutschen Bundestag. Ein entsprechender Beschluss ist bis dato noch nicht ergangen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich