Sehr geehrte Damen und Herren,
angenommen der Stresstest ergäbe deutliche Mängel in der Leistungsfähigkeit des neuen Bahnknotens, z.B. dass verglichen zum Status quo die maximale Zugzahl pro Stunde im Idealfall nicht wesentlich erhöht werden könnte oder im Störfall sogar wesentlich reduziert würde.
Die Frage ist: gibt es hierzu in den Verträgen irgendwelche Garantien, oder wäre die Realisierung selbst im Falle nachgewiesener eklatanter Mängel rechtens?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
B.Steinheil
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