Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Peter Reinhart am 09. Mai 2011
21679 Leser · 20 Stimmen (-5 / +15)

Finanzen: Kosten, Nutzen, Bedarf

Geheime Anlagen des Finanzierungsvertrags?

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Durchsicht des Finanzierungsvertrages (siehe [1]) sticht im Verzeichnis der Anlagen auf Seite 4 eine Merkwüdigkeit ins Auge: Die Nummern der Anlagen weisen zahlreiche Lücken auf. Während einzelne Anlagen mit einem Sperrvermerk versehen wurden und entsprechend nicht in der Liste der veröffentlichten Anlagen [2] auftauchen, sind merkwürdige Sprünge in der Nummerierung zu sehen.

Auf "1.1" folgt "2.2", während das Anlagenverzeichnis keinen Abschnitt "2.1" kennt. Und so geht es weiter: Auf 2.2 folgt 3.2a, auf 3.3b gar 7.2, darauf wiederum 10.7, schließlich folgt 13.3.

Was hat es mit diesen Sprüngen auf sich? Gibt es Klauseln in dem weitgehend aus Steuermitteln finanzierten Projekt, die so geheim sind, dass noch nicht einmal ihr Titel bekannt werden soll?

Mit den besten Grüßen
Peter Reinhart

[1] http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/79819/Fin...
[2] http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/79819/

+10

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Antwort
von Wolfgang Dietrich am 31. Mai 2011
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Reinhardt,

die Bezeichnung der Anlagen folgt einer ungewöhnlichen, aber doch logischen Benennung. Sie finden die Ziffern der Anlagen sowohl im Vertragstext der Finanzierungsvereinbarung aufgeführt als auch in der Anlage, zu der sie sachlich gehört. Konkret heißt dies also: die Anlage 2.2 bezieht sich auf § 2 Absatz 2 in der Finanzierungsvereinbarung, Anlage 2.3 auf § 2 Absatz 3. Da zu § 2 Absatz 1 keine Anlage benötigt wurde, gibt es auch keine derart bezeichnete Anlage.

Im Übrigen bedarf es für alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Partnern der Schriftform, das heißt, alle Vereinbarungen müssen in der Finanzierungsvereinbarung erwähnt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich - Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm