Beantwortet
Autor Thomas Sauer am 19. März 2012
1980 Leser · 33 Stimmen

Durchgangsbahnhof: Kapazität, Architektur, Barrierefreiheit

Nachfrage zu Richtlinie 405

Sehr geehrter Herr Dietrich,

auf eine Nachfrage bezüglich Einhaltung der Richtlinie 405 beim Stresstest haben Sie geantwortet (http://www.direktzu.de/stuttgart21/messages/nachfrage-zu-...)

dass die Richtlinie 405 selbstverständlich vollständig beim Stresstest eingehalten worden wäre.

Ich gehe mal davon aus dass Sie sich als Projektsprecher bei technischen natürlich in der Organisation der Bahn AG rückversichern.

Daher die Frage: wer bei der Bahn AG hat Ihnen grünes Licht gegeben diese Antwort so zu geben ?

Viele Grüsse,

Thomas Sauer

+5

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 15. Mai 2012
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Sauer,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zur Beantwortung fachlicher Fragen.

Selbstverständlich beantworten wir Fragen stets in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachleuten der jeweiligen Projektpartner. Die angesprochene Antwort wurde insofern mit unmittelbar mit dem Stresstest befassten Mitarbeitern der Deutschen Bahn inhaltlich abgestimmt.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich