Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Conny Single am 22. Februar 2012
29533 Leser · 45 Stimmen (-13 / +32)

Durchgangsbahnhof: Kapazität, Architektur, Barrierefreiheit

Neue Bahnsteigbreiten?

Sehr geehrter Herr Dr. Kefer,

ich beziehe mich auf Ihre Äußerungen in „Zur Sache - Extra“ (Quellen siehe unten) in der Woche vor dem Volksentscheid. Sie wurden zu den Veränderungen NACH der Schlichtung gefragt und haben geantwortet:

Zitat: „... und Frau Dahlbender, das mit den 120 cm stimmt nicht, das ist auch deutlich mehr."

Die Maße bezüglich“Verteilerebene B“ VOR der Schlichtung:
Verkehrsweg von 1,24 m plus Gefahrenzone* von 0,80 m = 2,04 m
Somit bleiben für entgegengesetzten Gehspuren jeweils 62 cm.
Neue Pläne / Maße für den Bereich Verteilerebene B sind uns nicht bekannt.

Erforderliche Bahnsteig-Breite zum Vergleich:
Ein Kofferkuli, ein Kinderwagen und ein Rollstuhl haben jeweils die Breite von 70cm aufwärts; ein Mensch mit Rollkoffer neben sich herziehend hat in jedem Fall einen größeren Platzbedarf.
Die Gefahrenzone soll nicht betreten werden; man ist in diesem Bereich nicht versichert.

In Beziehung zu diesen Bahnsteig-Engstellen folgende Normen:
Broschüre der Architektenkammer Baden-Württemberg:
Barrierefreies Bauen 3
Straßen, Plätze, Wege, Öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze
http://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenban..., Seite 18:

4.12 Bewegungsfläche, 250 cm tief
– entlang von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel.
Zum Einsteigen in Bus, Straßenbahn und U-Bahn muss ausreichend viel Raum für die Richtungsänderung um 90° mit Rollstuhl oder Kinderwagen, das Zurücksetzen sowie eine aus dem Verkehrsmittel ausfahrbare Rampe bzw. ein Hubpodest eingeplant werden.“

Wo sehen Sie den Unterschied zu Bahnhofshaltestellen, auf denen ein noch höheres Menschenaufkommen zu erwarten ist?

Zusatzfrage:
Kann in den jeweils 9 m langen und im Gesamt-S21-Tiefbahnhof 16 mal vorkommenden Bereichen von 2,04 m Breite ein Rollstuhfahrer mittels Hublift oder eine Rollstuhlfahrer-Rampe den Zug besteigen/verlassen? Ist der Rangierbereich, um voRampe zu kommen, ausreichend?

MfG

Conny Single
Initiative Barriere-Frei

Quellen:
Ganze Sendung: http://swrmediathek.de/tvshow.htm?show=b317dc40-9bdc-11df... (dort unter dem Datum suchen), Beginn Thema Barrierefreiheit/Fluchtwege Min. 72’, Fragerunde ab Min. 74’
Mitschrieb und Videos unter http://www.diskussion21.de/html/zur_sache.html

+19

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 12. September 2013
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrte Frau Single,

Herr Dr. Kefer hat mich gebeten, Ihre Fragen zur Barrierefreiheit des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs zu beantworten. Dazu waren eine Reihe von Rücksprachen erforderlich, die zwischenzeitlich liegen geblieben waren. Für die entstandene Wartezeit bitte ich Sie um Entschuldigung.

Die Deutsche Bahn ist nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung verpflichtet, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit herzustellen.

Die Bahn hat dazu – zusammen mit den Verbänden der Behindertenselbsthilfe und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen – ein Programm aufgestellt, um diesem wichtigen Anliegen umfassend Rechnung zu tragen.

Die Bahnsteige des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs sind in praktisch jeder Hinsicht deutlich komfortabler als jene der heutigen Station. Sie sind unter anderem rund anderthalb Meter breiter als heute und durch sechs statt zwei Zugängen erschlossen. Jeweils drei Aufzüge, fünf Treppen und sieben Rolltreppen verbinden die vier Bahnsteige mit den drei darüber verlaufenden Stegen. Darüber hinaus ist jeder Bahnsteig direkt mit der darunter liegenden Verteilerebene der S-Bahn verbunden. Kaum ein großer Bahnhof in Deutschland ist derart gut erschlossen. Die Umsteigewege zwischen Fern-,

Regional- und S-Bahn-Verkehr werden sich damit insgesamt in etwa halbieren.

Der von Ihnen angesprochene mittlere Steg B führt ebenerdig vom Europaviertel über die Bahnsteige hinweg zur Großen Schalterhalle und zur Königsstraße. Von diesem Steg führen breite Treppen und Rolltreppen in beide Richtungen auf jeden der vier Bahnsteige. Zwischen den beidseitigen Treppenanlagen wird darüber hinaus jeweils ein Aufzug eingebaut. Prognosen und Erfahrungswerte der Bahn lassen erwarten, dass der Großteil der ankommenden Reisenden vom Bahnsteig den Weg über diesen zentralen Steg nimmt. Die dortigen Treppen sind daher bewusst breit gestaltet worden: Von den 10 Metern Bahnsteigbreite sind sechs Meter für Treppen und Rolltreppen vorgesehen. Damit verbleiben vier Meter für den Teil der Fahrgäste, der sich (an den Treppen vorbei) unterhalb des Stegs B bewegt. Dort werden vergleichsweise wenige Reisende erwartet.

Die von Ihnen beschriebenen Stellen liegen jeweils zwischen den beiden auf den Bahnsteig herab führenden Treppenanlagen. Zwischen der äußeren Kante der Treppen und der Bahnsteigkante verbleiben die von Ihnen beschriebenen 2,04 m. Abzüglich des Gefahrenbereichs, der zwischen der Bahnsteigkante und dem Leitstreifen liegt und der bei Ein- und Durchfahrten nicht betreten werden soll, verbleiben damit 1,20 Meter. Entlang der acht Bahnsteigkanten gibt es jeweils zwei derartige Abschnitte, die jeweils rund neun Meter lang sind. Das entspricht weniger als einem Zwanzigstel der Bahnsteiglänge von rund 405 Metern.

Wenn sich bei Zughalten kurzzeitig besonders viele Reisende auf dem Bahnsteig bewegen, kann auch der Gefahrenbereich des Bahnsteigs genutzt werden. Damit steht die volle Breite von 2,04 Metern zur Verfügung. Somit können beispielsweise drei Reisende mit einfachem Gepäck oder auch zwei Rollstühlfahrer einander passieren. Wenn, wie bei Einfahrten, der 0,8 Meter breite Gefahrenbereich nicht betreten werden soll, stehen immer noch 1,2 Meter zur Verfügung. In entgegengesetzten Richtungen laufende Reisende müssen damit gegebenenfalls kurz warten und einander vorbeilassen, wie dies im Alltag im Straßenraum wie auch auf Bahnhöfen an kurzen Engstellen gang und gäbe ist.

Was aus Ihrer Sicht problematisch oder gar gefährlich erscheint, ist auf vielen Bahnhöfen in Deutschland gelebter Alltag. Auch im heutigen Stuttgarter Kopfbahnhof finden Sie, etwa auf halber Länge der Bahnsteige, ähnlich schmale Stellen. Im Gegensatz zum neuen Stuttgarter Hauptbahnhof, bei diese Abschnitte nur von einem kleinen Teil der Reisenden passiert werden, müssen hier sogar alle Reisenden vorbei, die aus den hinteren Wagen von langen Fernverkehrszügen aussteigen. Ein weiteres Beispiel, bei praktisch dieselben Maße realisiert wurden, ist der Berliner Hauptbahnhof, der seit 2006 in Betrieb ist und inzwischen sogar für seine besonders weit reichende Barrierefreiheit ausgezeichnet wurde.

Die Maße entsprechen im Übrigen voll und ganz den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften. Auch die geforderte Mindestbreite von 1,5 Metern für Hublifte ist mehr als eingehalten. Regelwerke und Empfehlungen des Straßenverkehrs finden bei Bahnprojekten dagegen in der Regel keine Anwendung. Die Vorschriften für die Gestaltung von Bahnhöfen fußen auf mehr als 150 Jahre Erfahrung mit dem Bau und Betrieb von Stationen.

Die Deutsche Bahn arbeitet bei Stuttgart 21 eng mit dem Bündnis Barrierefreies Stuttgart 21 zusammen, um weitere Verbesserungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Orientierungsschwierigkeiten zu erreichen. Für konstruktive Hinweise sind wir jederzeit offen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich