Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor michael anhenn am 13. Dezember 2010
19949 Leser · 24 Stimmen (-4 / +20)

Beschlüsse: Politik, Bürgerbeteiligung, Planfeststellung

Privatbahnen wollen Kopfbahnhof erhalten

Sehr geehrte Damen und Herren

Heute in der STZ stand dieses zu lesen Privatbahnen wollen Kopfbahnhof erhalten: http://stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2741028_0_7179_-st.... Was hat das für Auswirkungen auf S21 ?

Mit freundlichen Grüssen

Anhenn

+16

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Dr. Volker Kefer am 29. Dezember 2010
Dr. Volker Kefer

Sehr geehrter Herr Anhenn,

eine förmliche Stilllegung der alten Gleisanlagen ist nicht erforderlich, da weder der Betrieb des Stuttgarter Hauptbahnhofs noch der Gleisanlagen eingestellt wird. Die Gleisanlagen werden auf Basis einer rechtskräftigen Planfeststellung verlegt und nicht etwa aufgelassen, d.h. aufgegeben. Die sogenannte Entwidmung der alten Gleisanlagen erfolgt gemäß Planfeststellung erst nach Inbetriebnahme der neuen Infrastruktur und zwar Zug um Zug. Wettbewerber haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Gleisführung bzw. Gleislage. Aufgrund der bestandskräftigen Planfeststellung ist die Deutsche Bahn berechtigt, die Lage der Gleisanlagen zu verändern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Kefer