Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor D. Borkhart-Quilitz am 18. Oktober 2012
21476 Leser · 11 Stimmen (-3 / +8)

Sonstiges / Kritik

Verschuldensunabhängige Haftung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fahre berufsbedingt jeden Arbeitstag in Stuttgart mit der U6 zwischen den Haltestellen Türlenstr. und HBF hin und her.

Wie sind im Todesfall die Hinterbliebenen (Frau und Kinder) abgesichert, sollte es zu einem Unfall beim in Kürze beginnenden Tunnelbau kommen?

Es geht insbesondere um den Fall, wenn sämtliche technischen Richtlinien und sonstigen Vorschriften eingehalten wurden.

Freundliche Grüße
Dieter Borkhart-Quilitz

+5

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Antwort
von Wolfgang Dietrich am 05. September 2013
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Borkhard-Quilitz

wenn sämtliche technischen Richtlinien und sonstigen Vorschriften eingehalten werden, kommt es nach der Überzeugung aller Fachleute nicht zu einem Unfall! Wenn aber trotz der Einhaltung sämtlicher technischer Richtlinien und sonstigen Vorschriften der von Ihnen angenommenen schreckliche Unfall eintritt, gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Das Bürgerliche Gesetzbuch setzt in einem solchen Fall voraus, dass die handelnden Personen ein Verschulden trifft. In dem Ihrer Frage zugrunde gelegten Sachverhalt liegt kein Verschulden vor, sodass Ihren Angehörigen kein Haftungsanspruch gegen die DB Netz AG oder gegen die beauftragten Bauunternehmen entsteht. Der Gesetzgeber ordnet Unglücke, die niemand verschuldet hat, dem allgemeinen Lebensrisiko zu.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich