Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor M. Pfaff-Rollwagen am 03. Januar 2011
21500 Leser · 18 Stimmen (-4 / +14)

Beschlüsse: Politik, Bürgerbeteiligung, Planfeststellung

VGH Baden-Württemberg Beschluss 2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf eine Aussage von DB-Chef Herrn Grube Mitte November bei einer Tagung mit Landräten.
Er konstatierte, "das Verwaltungsgericht Mannheim habe 2006 beschlossen, dass K21 nicht planfeststellungstauglich ist, d.h. man wird hierfür keine Baugenehmigung bekommen".
Da H. Grube bei vielen Gelegenheiten betonte, außerordentlich wahrheitsliebend zu sein, sollte man diese Information für sicher gegeben annehmen. Hingegen wird von maßgeblichen Projekktkritikern verlautbart, der VGH hätte diese Aussage so nie getroffen.

Meine Bitte: Kann der tatsächliche Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs von Mitte 2006 hier transparent gemacht werden, zumindest sinngemäß?
Kann H. Grube an seinem Statement festhalten?

+10

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Dr. Udo Andriof am 09. Februar 2011
Dr. Udo Andriof

Sehr geehrter Herr Pfaff-Rollwagen,

der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat im Jahr 2006 die Klagen von drei Klägern gegen das Projekt "Stuttgart 21" abgewiesen. Mit diesen Klagen hatten sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie zwei Wohnungseigentümer gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes - Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart - vom 28.01.2005 gewandt.

Die mündliche Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Dr. Günter Schnebelt lässt sich in Auszügen wie folgt zusammenfassen:

… Dem Eisenbahn-Bundesamt habe sich eine Beibehaltung des Kopfbahnhofs mit den von den Befürwortern des Projekts vorgesehenen Verbesserungen (künftig: „K 21“) nicht als vorzugswürdige Alternative aufdrängen müssen. Es sei bereits zweifelhaft, ob das Projekt „K 21" eine Alternative zu „S 21“ sein könne. „K 21“ werde zwar grundsätzlich den verkehrlichen Zielen einer Modernisierung des Eisenbahnknotens Stuttgart gerecht, wenn auch mit Abstrichen bei der Anbindung des Landesflughafens, der Neuen Messe und der Filderregion. „K 21“ trage aber nur in vergleichsweise geringem Umfang zu den „weiteren Zielen“ u. a. der Schaffung neuer städtebaulicher Entwicklungsflächen bei. Der von den Klägern in den Vordergrund gestellte Vorzug einer Tauglichkeit von „K 21" für eine Vollstufe eines Integralen Taktfahrplans hält der Senat für widerlegt. Infolge des verengten Zu- und Ablaufs der Züge im Knoten Stuttgart käme es zu teilweise unattraktiven Wartezeiten.

Die Anbindung des Landesflughafens, der Neuen Messe und der Filderregion gelinge „S 21“ insgesamt besser. Der Fildertunnel schaffe insoweit eine direkte Verbindung zum neuen Hauptbahnhof, während das Projekt „K 21“ diesen Verkehr von der Neubaustrecke über den Flughafen und die alte und zu modernisierende Gäubahnstrecke zum Kopfbahnhof führen wolle. Für insgesamt bis zu 50.000 Aus-, Ein- und Umsteiger am Tag sehe „S 21“ neben der für den Fern- und Regionalverkehr auszubauenden S-Bahn-Station am Flughafen („Station Terminalbereich“) einen weiteren zweigleisigen Fernbahnhof an der Neubaustrecke vor. Unter den Bedingungen des verengten und kanalisierten Zulaufs auf den Stuttgarter Hauptbahnhofs sei „S 21“ auch wesentlich flexibler und belastungsfähiger.

Das vollständige Urteil des Verwaltungsgerichtshof ist unter folgendem Link abrufbar und steht übrigens auch auf unserer Homepage www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de:

http://bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/de-DE/download/VGH_BW...

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Udo Andriof - Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm