Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Heike Voß am 10. Oktober 2011
20584 Leser · 28 Stimmen (-4 / +24)

Durchgangsbahnhof: Kapazität, Architektur, Barrierefreiheit

"Forderungen vollumfänglich erfüllt?"

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem erneuten Simulationslauf steht bei "das neue Herz Europas" heute: "Alle Forderungen aus dem Schlichterspruch sind damit vollumfänglich erfüllt."

Bitte teilen Sie mir mit, wie jetzt die bisher nicht erfüllte Forderung Heiner Geißlers nach barrierefreien Fluchtwegen erfüllt wird.

Die letzte Aussage von Herrn Kefer hierzu war ja, dass Gehbehinderte im Brandfall von Mitreisenden und anderen die Treppen hochgetragen werden müssten.

Hat sich daran etwas geändert?

Besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen

+20

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 31. Oktober 2011
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Frau Voß,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zu diesem Thema. Gerne nehme ich dazu Stellung.

Auch wenn hier zwei Themen, nämlich die Leistungsfähigkeit des Bahnhofs mit der Gestaltung und Zugänglichkeit des neuen Hauptbahnhofs vermischt werden, so bleibt das Thema barrierefreie Fluchtwege ein bewegendes.

Vorab soviel: Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Deutsche Bahn AG alle geltenden Richtlinien und Normen berücksichtigt. Die Erschließung der Bahnsteige über Fahrtreppen und Aufzüge wurde unter Berücksichtigung der aktualisierten und erweiterten Personenstromanalyse und des Evakuierungskonzepts vom Architekturbüro Ingenhoven technisch angepasst und weiterentwickelt.

In der zukünftigen Bahnsteighalle sind die vier Bahnsteige über insgesamt drei Fußgängerbrücken miteinander verbunden. Das ermöglicht komfortables und schnelles Umsteigen, weil zu den Brücken bzw. Stegen pro Bahnsteig insgesamt 5 Treppenaufgänge und 3 Aufzüge führen und so eine sehr gute Verteilung der Reisendenströme ermöglicht wird. Die Barrierefreiheit ist somit von allen Zu- und Ausgängen sowie beim Umsteigen auf kurzem Wege gegeben. Mit der großen Zahl an Treppenanlagen und Aufzüge wird somit ein hoher Komfort im Normalbetrieb erreicht. Aber auch im Evakuierungsfall erzielen wir durch die vielen Fluchtwege eine schnelle und sichere Räumung der Bahnsteighalle.

Darüber hinaus steht die Deutsche Bahn AG in engem Kontakt mit Vertretern von Behindertenverbänden und Ihren Fachleuten, um die Belange mobilitäts- und orientierungseingeschränkter Menschen zu berücksichtigen und in die weiteren Planungen einzubeziehen. Der Dachverband Integratives Planen und Bauen (DIPB) hat im Rahmen von Stuttgart 21 das „Bündnis Barrierefreies Stuttgart 21“ gegründet und ist deshalb in den Prozess eingebunden.

Die Barrierefreiheit im neuen Stuttgarter Bahnhof wird mittels Aufzügen umgesetzt. Das bedeutet eine Erschließung, die die Verkehrsanlage für Personen mit Mobilitätseinschränkungen in der allgemein üblichen Weise - wie es der Gesetzgeber im Behindertengleichstellungsgesetz benennt - nutzbar macht. Dies gilt auch für die überwiegende Anzahl möglicher Evakuierungsfälle. Somit sind die Hauptverkehrsebenen einschließlich der Bahnsteige und Verbindungsstege barrierefrei zu erreichen.

Der Brandfall im Bahnsteigbereich ist insoweit ein besonderer Evakuierungsfall, weil dann die Nutzung von Aufzügen in der Regel nicht gestattet ist. Grundsätzlich wird in den Brandschutzkonzepten für Personenverkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG – und somit auch im Stuttgarter Hauptbahnhof - sichergestellt, dass Personen im Brandfall ohne Beeinträchtigungen durch Brandauswirkungen die Verkehrsanlagen innerhalb der sogenannten Selbstrettungsphase sicher verlassen können.

In der sogenannten Fremdrettungsphase werden Personen, die verletzt oder auch mobilitätseingeschränkt sind, durch Dritte evakuiert. Dies können Mitreisende oder Mitarbeiter der Deutsche Bahn AG sein. In der Regel sind dies aber die alarmierten Sicherheits- und Rettungskräfte. In der Fremdrettungsphase - das heißt während des Feuerwehreinsatzes – wird die Bahnsteigebene noch eine ausreichende Zeit raucharm gehalten, so dass nach menschlichem Ermessen keine Gefahr besteht. Dies wird insbesondere durch die natürliche Entrauchung verbunden mit der großen Raumhöhe ermöglicht.

Im Brandfall wird berücksichtigt, dass entweder alle Verbindungsstege benutzbar sind, oder, wenn sich der Brandherd im Bereich eines Steges befindet, zwei Verbindungsstege für die Evakuierung verbleiben. Alle Menschen, die bei der Evakuierung auf Dritte angewiesen sind, können sich ungefährdet von einem Brandereignis auf der Bahnsteigebene zu einem der nicht von Rauch beeinträchtigten Stegen begeben und dort, falls erforderlich, ungefährdet die Fremdrettung (Feuerwehr) erwarten.

Als Ergebnis der gemeinsamen Gesprächsrunden mit dem DIPB, dem Stadtseniorenrat und dem Bündnis Barrierefreies Stuttgart 21 prüft die Deutsche Bahn AG für diesen Fall u.a. eine besondere Regelung für die Aufzugsnutzung, die Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen über die gängige Fremdrettung hinaus eine Selbstrettung ermöglichen soll. Als entsprechende technische Lösung sollen im Brandfall diejenigen Aufzüge, die im sicheren Bereich liegen und bei denen keine Beeinträchtigung durch Brandrauch besteht, als barrierefreie Fluchtwege weiter betrieben werden. Dies ist auf Grund der Lage und Anzahl der Aufzüge sowie der räumlichen Situation im neuen Bahnhof grundsätzlich realisierbar.

Sie stimmen mir bestimmt zu, verehrte Frau Voß, dass damit eine weitere Forderung aus der Schlichtung auf einem guten Wege ist.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich