Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Jürgen Gangl am 08. Februar 2012
23980 Leser · 82 Stimmen (-32 / +50)

Sonstiges / Kritik

Ausnahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Projekt Stuttgart 21 besteht zum grossen Teil aus Ausnahmegenehmigungen.

Könnten Sie mir bitte sagen, welcher Teil des Projektes nicht durch eine Ausnahmegenehmigung genehmigt wurde?

oder anderstherum gefragt

Können Sie mir bitte eine ausführliche Liste schicken, die alle Ausnahmegenehmigungen enthält? Bzw. diese Liste hier als Antwort einstellen.

Ich habe vernommen, dass es im gesamten Projekt zwischen 150 und 200 Ausnahmegenehmigungen geben soll!!!

Wäre es da nicht besser, anhand einer solchen Flut an Ausnahmegenehmigungen, das komplette Projekt vorerst zurückzustellen und an dieser Stelle nach anderen, besseren Umsetzungsmöglichkeiten zu suchen.

Auch wenn die eine oder andere Ausnahmegenehmigung ja durchaus sinnvoll ist/sein kann, ist das gesamte Projekt mit seiner Vielzahl an Ausnahmegenehmigungen schon sehr zweifelhaft!!!!!!!!!

Eine Ausnahmegenehmigung sollte, wie das Wort schon sagt, eine A u s n a h m e sein.

Ich bedanke mich ausdrücklich für ihre Mühe.

+18

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 18. Juni 2012
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Gangl,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

Entgegen Ihrer Behauptung liegt für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens keine Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen vor. Vielmehr werden die neuen vier Bahnhöfe und die Neubaustrecke grundsätzlich gemäß des Regelwerks hergestellt. In der Natur von Bauprojekten dieser Größenordnung begründet sich, dass die planenden und ausführenden Ingenieure von den generellen Vorgaben des Regelwerks aufgrund örtlicher Gegebenheiten abweichen und neue genehmigungsfähige Lösungen suchen müssen. Ausnahmegenehmigungen bedeuten nicht eine Verringerung von Standards sondern sind das Ergebnis reiflicher Planung und Prüfung.

Genehmigungen zur Abweichungen vom gültigen Regelwerk werden aus unterschiedlichsten Gründen beantragt. Motivation hierzu können zum Beispiel äußere Rahmenbedingungen sowie die Verringerung von Erstellungs- bzw. Folgekosten sein. Im Rahmen der Beurteilung werden alle technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen geprüft und bewertet. Auf dieser Basis wird dann dem Ausnahmeantrag zugestimmt bzw. wird dieser abgelehnt. In einzelnen Fällen werden notwendige detaillierte Nachweise auch im Rahmen des normalen fortschreitenden Planungsprozesses, teilweise unter Nutzung des technischen Innovationspotentials der ausführenden Firmen, erbracht.

Grundsätzlich gilt, dass Großprojekte wie Stuttgart 21 und die NBS Wendlingen - Ulm immer Vorreiter und Impulsgeber für technische Innovationen sind, da häufig neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt und neue Bautechniken eingesetzt werden. Daraus entwickelt sich häufig das Regelwerk über den heutigen Stand der Technik weiter. Eine Verringerung des Sicherheitsniveaus wird jedoch in keinem Fall im Zusammenhang mit einer Ausnahmegenehmigung akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich