Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Karl Birkenmaier am 01. August 2011
19508 Leser · 21 Stimmen (-8 / +13)

Sonstiges / Kritik

Einfahrt mit defekter Notbremsüberbrückung in den Tiefbahnhof S21

Sehr geehrter Herr Kefer,

wie Sie wissen, dürfen Züge Neubaustrecken nicht befahren,
wenn die Notbremsüberbrückung (NBÜ) defekt ist.

Es kommt immer wieder vor, dass als Verspätungsgrund "Störung an einem Wagen" genannt wird
(Störung der NÜB).

Als regelmässiger Benutzer der Schnellfahrstrecke Vaihingen/Enz - Stuttgart erlebe ich immer wieder, wie ein Zug mit defekter NBÜ über die Stammstrecke umgeleitet wird (Fahrzeitverlängerung).

Meine Frage lautet: Was für Vorkehrungen trifft die DB für
Züge, die mit defekter Notbremsüberbrückung nicht in den Tiefbahnhof S21 einfahren dürfen?

Mit Interesse freue ich mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Birkenmaier

+5

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Antwort
von Dr. Volker Kefer am 19. Oktober 2011
Dr. Volker Kefer

Sehr geehrter Herr Birkenmaier,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte.

Für Fahrten auf Neubaustrecken mit längeren Tunneln gelten besonders strenge Anforderungen an das verwendete Wagenmaterial. Dazu zählen beispielsweise besondere Anforderungen an die verwendeten Bremsen, besondere Klimaanlagen zur Verminderung von Luftdruckschwankungen und geschlossene Toilettensysteme. Eine weitere Anforderung ist die Notbremsüberbrückung: Wird die Notbremse in oder im Umfeld eines Tunnels gezogen, hat der Triebfahrzeugführer die Aufgabe, mit verminderter Geschwindigkeit aus dem Tunnel heraus zu fahren und den Zug dort zum Stillstand zu bringen. Diese und weitere Maßnahmen sorgen dafür, dass ein Zug nicht im Tunnel zum Stehen kommt.

Ist die Notbremsüberbrückung außer Betrieb, kann die Fahrt durch Neubaustrecken-Tunnel dennoch gestattet werden. Das Regelwerk der Deutschen Bahn (Richtlinie 408, Modul 0681 – verfügbar auf deutschebahn.com) sieht für diese seltenen Fälle vor, dass die Weiterfahrt erlaubt werden kann, wenn für je vier Wagen ein Mitarbeiter des Zugpersonals vorhanden ist. Da mit dieser Maßnahme die Sicherheit auch gewährleistet ist, dürfen auch Fahrzeuge mit defekter Notbremsüberbrückung den neuen Stuttgarter Tiefbahnhof anfahren.

Die im Zuge von Stuttgart 21 geplanten Tunnel werden nach den neuesten Sicherheitsstandards gebaut und verfügen in fast allen Abschnitten über eine eigene Röhre für jedes Gleis sowie breite Rettungswege, Notbeleuchtung und zahlreiche Fluchtstollen in die Nachbarröhre.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Kefer