Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Ulli Fetzer am 23. Januar 2012
20024 Leser · 44 Stimmen (-9 / +35)

Baustelle: Bauphasen, Logistik, Emissionen

Vorbereitungen zur Baustelleneinrichtung für Fildertunnel

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde Ihnen gerne eine zu Frage zu o.g. Thema stellen.

Der PFA 1.2 (Fildertunnel) ist derzeit in einer umfangreichen Planänderung begriffen und es ist vollkommen offen, wann diese Planänderung genehmigt wird, zumal PFA1.2 eng mit anderen Planabschnitten verzahnt ist, deren Status Ihnen sicher auch bekannt ist.

Das heißt, es besteht derzeit kein Baurecht für PFA 1.2 und niemand weiß, wann und mit welchen Auflagen es erteilt wird. Insofern halte ich die Einrichtung des Baufelds zum jetzigen Zeitpunkts im Interesse des Steuerzahlers für unverantwortlich.

Daher meine Frage:
Wieso richtet die DB bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Baufeld für ein nicht genehmigtes Bauvorhaben ein?

Ihrer hoffentlich fundierten Antwort sehe ich mit großer Spannung entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulli Fetzer

+26

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 09. Februar 2012
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Fetzer,

gerne beantworte ich Ihre Frage zum Stand der Dinge am Fildertunnel.

Der Planfeststellungsbeschluss für den entsprechenden Abschnitt (1.2) wurde im Jahr 2005 vom Eisenbahn-Bundesamt erlassen. Damit ist die Planung für diesen Abschnitt genehmigt und die Deutsche Bahn hat ein uneingeschränktes Baurecht! Die damals beantragte und genehmigte Planung sieht einen konventionellen Tunnelvortrieb vor.

Aufgrund technischen Fortschritts, weiterer Prüfungen und neuer Erkenntnisse aus anderen Projekten zeigte sich zwischenzeitlich, dass ein Vortrieb mit Tunnelbohrvortriebsmaschinen nunmehr technisch und wirtschaftlich günstiger sein könnte. Vor diesem Hintergrund wurde vor einem Jahr ein Antrag auf Änderung der ursprünglichen Planung gestellt. Maßgeblicher Gegenstand dieses Planänderungsantrags ist die Option, alternativ zum konventionellen Tunnelbau "Tunnelbohrmaschinen" zum Einsatz zu bringen.

Lassen Sie mich Ihnen den rechtlichen Rahmen kurz erläutern, da Sie meinen, dass das Bauvorhaben nicht genehmigt sei: Es gilt der (rechtliche und planerische) Grundsatz, dass komplexe Großvorhaben in einzelne Abschnitte unterteilt werden können. Diese einzelne Abschnitte kann der Vorhabenträger (DB AG) selbst festsetzen. Sie können sowohl bei der Planung als auch bei der Genehmigung und bei der Ausführung gebildet werden. Dies steigert vor allem die Übersichtlichkeit des Projekts. Stellen Sie sich vor, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich sonst in den betroffenen Gemeinden von Stuttgart bis Ulm zu einem bestimmten Zeitpunkt die Planfeststellungsunterlagen anschauen müssten, wenn es nur einen großen Abschnitt gäbe. Der Umfang der Unterlagen wäre nicht mehr zu überblicken. Wenn einzelne Abschnitte genehmigt wurden, können diese auch sofort gebaut werden – sofern das Gesamtkonzept als realisierbar bestätigt wird. De facto hat das EBA und das VGH in seinem Urteil 2006, mit der Beurteilung der Rechtsmäßigkeit der Planung für den Abschnitt 1.1 die Realisierbarkeit des Gesamtkonzeptes faktisch bestätigt. Anders wäre es ja auch nicht möglich, da sich die Genehmigung des PFA 1.1 im luftleeren Raum befände und nicht Teil eines abgestimmten Gesamtkonzeptes wäre. Dem Gesamtvorhaben wurde quasi in einer Art Vorausschau ein „positives Gesamturteil“ bescheinigt. Deswegen geht es bei den noch ausstehenden PFB (1.3, 1.6b) nicht um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit sondern um die konkrete Ausgestaltung. Es geht also nicht um das OB (überhaupt) sondern nur noch um das WIE. Alle Bahnprojekte mit neuer Trassenführung werden so gebaut.

Dieser Punkt ist bei Stuttgart 21 ganz klar erreicht. In fünf der sieben Planfeststellungsbeschlüsse liegt das Baurecht vor. Die genehmigten Abschnitte decken den Kern des Projekts komplett ab und machen rund 85 Prozent der Gesamtinvestition aus. Im Gegensatz zum noch ausstehenden Filderbereich (Abschnitt 1.3) und zum Abstellbahnhof Untertürkheim (Abschnitt 1.6b) müssen der Hauptbahnhof und der Fildertunnel in diesem Jahr in den Bau gehen, um den angestrebten Zeitpunkt der Inbetriebnahme einhalten zu können.

Die nunmehr begonnenen vorbereitenden Arbeiten am Fildertunnel sind in dieser Form dabei in jedem Fall notwendig. Die betroffene Fläche dient dabei in jedem Fall sowohl als Zufahrt zur künftigen Baustelle als auch als Rettungszufahrt nach der Inbetriebnahme.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich