Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Archiviert
Autor Volker Riegel am 01. November 2010
9556 Leser · 18 Stimmen (-9 / +9)

Beschlüsse: Politik, Bürgerbeteiligung, Planfeststellung

Welche Kriterien sind bei der grundsätzlichen Entscheidung für oder gegen S21 mit einzubeziehen?

In vielen Beiträgen ist die Rede von Planfeststellungsbeschlüssen, Raumordnungsverfahren, bisherige Planungskosten etc., die bei einer Entscheidung gegen S21 mit hohen Kosten zu Buche schlagen, bzw. bei einer Alternative zu langjährigen Bauverzögerungen führen würden.

Kann und darf dies ein Argument sein, wenn es um die GRUNDSÄTZLICHE Entscheidung für oder gegen S 21 geht?

Ich denke nicht, da man mit diesem Argument quasi schon von vornherein eine Aufgabe des Projekts ausschliessen würde..

Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass alles grundlegend neu beantragt und geordnet werden müsste, zumal ja auch beim bestehenden Projekt noch einige Dinge weder genehmigt, noch geordnet sind.

Lieber ein Projekt, dass von einer breiten Mehrheit getragen wird und dass allen was bringt (möglicherwiese ja S21 in leicht abgeänderter Form), als ein Projekt, dass nur durchgezogen wird, weil es "mal so beschlossen wurde"...

Eine formaljuristisch demokratisch legitimierte Baugenehmigung darf in letzter Konsequenz nicht über den Belangen der Mehrheit der Bürger stehen.

Wäre/Ist es so, DANN hätten/haben wir ein Problem mit unserer Demokratie, nicht anders herum!

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