Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Emilia Maxim am 30. Juli 2012
21905 Leser · 2 Stimmen (-0 / +2)

Sicherheit: Mineralquellen, Häuser, Tunnel, Gipskeuper

Beweissicherungsgrenzen: Unterschiedliche Behandlung Killesberg und Ost, Berechnung Tunneltiefe

Sehr geehrte Damen und Herren,

Laut Aussage des Kommunikationsbüros könne ab einer Überdeckung von ca. 35m auf die Beweissicherung verzichtet werden. Deshalb gäbe es keine Sicherungsgrenzen in Stuttgart Ost und Degerloch. Wenn man aber BISS21 gründlicher ansieht, drängt sich doch eine Frage auf:

Was ist der Grund dafür, dass es z.B. im Bereich Killesberg (genauer: Bereich Birkenwaldstraße, Albrecht-Dürer-Weg), wo Tunneltiefen über 100m (bis ca. 112 oder 117m) angegeben sind, doch Beweissicherungsgrenzen festgelegt sind? Dafür aber gibt es in Gablenberg über nicht zu kleine Strecken, genauer z.B. im Bereich Kreuzung Wagenburgstraße und Gerokstraße, Tunneltiefen unter 100m, zum Teil noch unter 90m bis unter 80m (ca. 77m in der Hausmannstraße/Mündung Gerokstraße). Warum werden die Stadtteile unterschiedlich behandelt, gibt es dafür objektive Gründe? Ich würde gerne hierüber genaueres erfahren.

In diesem Zusammenhang ist noch eine Frage aufgetaucht: Ab welchem Niveau wird die auf BISS21 angegebene Tunneltiefe gerechnet? Mein Laienverstand sagt mir, relevant wäre die Dicke der Erdschicht, das würde eine Berechnung jeweils ab Tunnelscheitel bis Kellerboden bedeuten. Sind die angegebenen Tiefen so gerechnet?

Bitte um Klärung der Fragen.

+2

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 08. August 2012
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrte Frau Maxim,

das Eisenbahn-Bundesamt hat im Rahmen der Planfeststellung gegenüber der Vorhabensträgerin Deutsche Bahn AG das Beweissicherungsverfahren festge-schrieben. Die Deutsche Bahn AG ist somit als Bauherrin dazu verpflichtet, für bestimmte, definierte Straßen, Gleisanlagen, Tunnel, Brücken sowie öffentliche und private Gebäude eine Beweissicherung zu veranlassen und den baulichen Zustand der Anlagen vor Beginn der Baumaßnahme zu dokumentieren. In den Planfest-stellungsbeschlüssen zu den einzelnen Bauabschnitten sind die Grenzen für das Beweissicherungsverfahren gebäudegenau definiert. Die Anzahl der zu unter-suchenden Gebäude ist darin exakt beschrieben. Wenn ein Gebäude in das Beweissicherungsverfahren aufgenommen ist, heißt das nicht, dass daran auch zwingend Schäden erwartet werden - die Beweissicherung ist eine Vorsichtsmaßnahme. Das Kommunikationsbüro für das Bahnprojekt Stuttgart-Ulm e.V. hat zum Thema Beweissicherung im Rahmen von Stuttgart 21 eine Informationsbroschüre erstellt, die auch online abrufbar ist unter www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/mediathek/detail/downloa....

Für den Fildertunnel im Anfahrbereich im Nesenbachtal (Planfeststellungsabschnitt 1.2) sowie am Ende der Tunnel nach Ober- und Untertürkheim im Neckartal (Pfa 1.6a) wurden die Beweissicherungsgrenzen entsprechend gewählt, weil in den genannten Bereichen die Tunnelröhren im ausgelaugten, verformbaren Gebirge liegen. In Abschnitten in denen die Tunnel in gesteinshartem Fels liegen und eine größere Felsüberdeckung vorhanden ist, ist mit messbaren Veränderungen an der Geländeoberfläche nicht zu rechnen. Beweissicherungen wurden hier nur in Bereichen vorgesehen, in denen die Überdeckung ca. ≤ 30 m beträgt, weil hier gewisse Senkungen nicht vollständig auszuschließen sind. Dabei handelt es sich beim Fildertunnel um den Bereich des Körschtals und das Ende des Tunnels auf der Filderebene. Bei den Tunneln nach Ober- und Untertürkheim ist der Bereich des Neckartals maßgebend. Da keiner dieser Tunnel in der o. g. Übergangszone vom anhydritführenden zum ausgelaugten Gebirge liegt, sind Beweissicherungen hinsichtlich quellbedingter Hebungen nicht erforderlich. Die Tunnel nach Feuerbach und Bad Cannstatt (Pfa 1.5) befinden sich dagegen in verformbarem Gebirge. Deshalb ist die Beweissicherung hier auf die gesamten Tunnelabschnitte ausgedehnt worden, also auch auf Tunneltiefen über 30m.

Zu Ihrer weiteren Frage: Das im BISS21 angegebene dH bezieht sich auf die Höhendifferenz von Geländeoberkante bis Oberkante Schiene im Tunnel. Eine Grafik im BISS21, die dies erläutert, lässt sich abrufen, wenn man mit dem Cursor auf die Mittellinie des dargestellten Tunnels klickt. Siehe dazu auch Info unter dem Reiter/Maske "Inhalte". Zur Unterstützung bei der richtigen Bedienung des BISS21 hat das Kommunikationsbüro für das Bahnprojekt Stuttgart-Ulm einen Kurzfilm erstellt, der sich abrufen lässt unter www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/mediathek/detail/media/w....

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich