Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Frank Burghart am 26. März 2013
32846 Leser · 12 Stimmen (-3 / +9)

Stadtentwicklung: Europa- und Rosensteinviertel, Nutzungskonzepte, Bebauungsplan

Stilllegung und Entwidmung des Kopfbahnhofes

Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem Beitrag bei fluegel.tv (http://www.fluegel.tv/beitrag/6299) stellt Prof. Dr. Urs Kramer (Prof. für öffentliches Recht) der Uni Passau die Probleme einer Stilllegung und Entwidmung des Kopfbahnhofes dar. Er zeigt, dass sowohl eine Stilllegung, aufgrund von Ansprüchen Dritter, als auch eine Entwidmung, aufgrund von Bedarf von Zugbewegungen, des Stuttgarter Kopfbahnhofes äußerst fraglich sein könnte. Darum meine ganz einfache Frage.
Und bitte keine Antwort im Stile von, das passiert schon nicht oder dies könne ausgeschlossen werden, denn bei S21 wurde schon vieles ausgeschlossen was dann später doch eingetreten ist!
Frage: Was passiert sowohl rechtlich, stadtentwicklungsmäßig und vor allem auch finanziell, wenn der Kopfbahnhof trotz S21-Fertigstellung erhalten werden muss?

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Antwort
von Wolfgang Dietrich am 12. September 2013
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Burghart,

im Rahmen von Stuttgart 21 werden rund 100 Hektar nicht mehr benötigte Eisenbahnflächen frei. Die Stadt Stuttgart hat diese Flächen frühzeitig erworben und sich damit einzigartige Möglichkeiten zur Gestaltung eines neuen Stadtviertels gesichert.

Mit dem Erwerb der Flächen und ihrem Finanzierungsbeitrag zu Stuttgart 21 hat die Landeshauptstadt den Weg für die Realisierung dieses einmaligen Verkehrs- und Städtebauprojekts geebnet. Hätten diese weiträumigen oberirdischen Anlagen erhalten werden müssen, wäre Stuttgart 21 in dieser Form nicht denkbar gewesen.

Unter http://direktzu.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/stuttgart21/... haben wir bereits einige der wesentlichen Gründe genannt, warum die von Herrn Professor Kramer vertretene Rechtsposition nach eingehender Betrachtung der Juristen der Deutschen Bahn sachlich nicht haltbar ist. Die nunmehr erhobene Klage der Stuttgarter Netz AG gibt uns die Möglichkeit, die aus unserer Sicht eindeutige rechtliche Lage in aller Deutlichkeit feststellen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich