Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Frank Burghart am 07. Juni 2013
20830 Leser · 10 Stimmen (-1 / +9)

Stadtentwicklung: Europa- und Rosensteinviertel, Nutzungskonzepte, Bebauungsplan

Ergänzende Frage zur Stilllegung und Entwidmung des Kopfbahnhofes

Sehr geehrte Damen und Herren,

da mir vorgeworfen wurde, dass ich in meinem Beitrag zu diesem Thema die konkrete Frage zur Stilllegung und Entwidmung ausgelassen habe und die damalige Frage nur die Folgen betrifft möchte ich diese Frage ergänzen.
Im schon erwähnten Video (http://www.fluegel.tv/beitrag/6299) stellt Prof. Dr. Urs Kramer (Prof. für öffentliches Recht) der Uni Passau die Möglichkeit der Stilllegung und Entwidmung in Frage.
Und nun die ganz einfache und kurze Frage: Wo hat Prof. Dr. Urs Kramer Unrecht?

mfg. Frank Burghart

+8

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 04. September 2013
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Burghart,

das von Ihnen angesprochene Gutachten von Professor Kramer stammt aus dem Jahr 2011. Alle wesentlichen Argumente wurden von den Juristen der Deutschen Bahn bereits im Mai 2012 umfassend bewertet und ausführlich widerlegt. Insgesamt ist das Gutachten weder inhaltlich noch rechtlich stichhaltig. Gerne nenne ich Ihnen einige wesentliche Punkte, in denen es ins Leere läuft.

So ist beispielsweise bereits die These, für den Umbau des Stuttgarter Kopfbahnhofes in einen Durchgangsbahnhof sei ein Stilllegungsverfahren für den Kopfbahnhof erforderlich, aus Sicht der Deutschen Bahn unbegründet. Die Bahn baut im Rahmen von Stuttgart 21 einen neuen, den heutigen Kopfbahnhof vollständig ersetzenden Hauptbahnhof. Während alle heutigen Verbindungen mit der neuen Infrastruktur weiter bestehen, gibt es für die heutige Anbindung kein eisenbahnbetriebliches Bedürfnis mehr. Ein Stilllegungsverfahren nach Paragraph 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), wie es Professor Kramer für erforderlich hält, ist damit nicht notwendig.

Ein anderes Beispiel ist der diskriminierungsfreie Zugang zur Eisenbahn-Infrastruktur, den das Gutachten infrage stellt, weil nicht gewährleistet sei, dass Dieselfahrzeuge im neuen Durchgangsbahnhof verkehren bzw. Züge rangieren oder wenden können und ohnehin die heutigen Wartungs- und Zugbehandlungsanlagen nicht angebunden seien. Dazu hat bereits der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil zum Planfeststellungsabschnitt 1.1 vom 6. April 2006 klargestellt, dass ein Anspruch auf die Nutzung der Infrastruktur mit bestimmten Fahrzeugen nicht besteht. Ebenso wenig wie es einen Anspruch auf Elektrifizierung aller Eisenbahnstrecken gibt, besteht ein Anspruch auf die Nutzung aller Eisenbahnstrecken mit Dieselfahrzeugen. Darüber hinaus löst der Systemwechsel vom Kopf- zum Durchgangsbahnhof zwangsläufig Änderungen in der Bedienungskonzeption aus. Während auch im neuen Hauptbahnhof Züge grundsätzlich wenden können, sieht das auf den neuen Ringverkehr abgestimmte Betriebsprogramm aus guten Gründen keine Wenden vor.

Die Stuttgarter Netz AG hat im Oktober 2012 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), eingereicht. Das Verfahren ist derzeit noch anhängig. Die Klageerwiderung von EBA und DB liegen bereits vor, beide haben die Abweisung der Klage beantragt und ihre Anträge umfassend begründet.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich