Sehr geehrter Herr Kurz,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte.
Artikel 60, Absatz 5 der Landesverfassung von Baden-Württemberg sieht vor, dass die (einfache) Mehrheit des abgegeben Stimmen bei einer Volksabstimmung entscheidet. Das Gesetz ist dabei beschlossen, wenn ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt.
Bei der letzten Landtagswahl waren laut Statistischem Landesamt rund 7,6 Mio. Baden-Württemberger stimmberechtigt. Ein Drittel sind demnach rund 2,54 Mio. Stimmberechtigte.
Enthaltungen werden -wie bei anderen Wahlen- nicht berücksichtigt. Deshalb sollte es auch Ihr Ziel sein, dass sich möglichst viele Baden-Württemberger an der Volksabstimmung beteiligen und ihre Stimme zu dem geplanten Kündigungsgesetz abgeben. Die Befürworter von Stuttgart 21 müssen dabei mit "Nein", also gegen das Kündigungsgesetz stimmen.
Das vorgelegte Ausstiegsgesetz ist in drei Fällen abgelehnt. Erstens: Keine der Meinungen ("Ja" oder "Nein") kann mindestens ein Drittel der Wählerstimmen (2,54 Mio.) auf sich vereinigen. Dann wurde das sog. Quorum nicht erreicht. Zweitens: Mindestens 2,54 Mio. Wahlbrechtigte stimmen gegen und weniger als 2,54 Mio. stimmen für das Gesetz. Drittens: Beide Meinungen verfügen über 2,54 Mio. Stimmen aber die Mehrheit hat mit "Nein" gestimmt.
Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich