Sehr geehrte Frau Voß,
lassen Sie uns zunächst noch einmal einen Blick auf meine Antwort vom 09.01.2013werfen, auf die Sie aktuell ansprechen:
„Die Lichtaugen sind zu Wartungszwecken betretbar, werden jedoch mit einer geeigneten Umwehrung (z.B. mittels eines Geländers) ausgestattet sein. Zur Vermeidung des Durchbrechens der Glasscheiben bei Betreten werden entsprechende Materialien verwendet.
Diese Visualisierung deutet das Geländer bereits an: http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/typo3temp/pics/cb...“
Unter einer Andeutung versteht man eine grobe, nicht ins Detail gehende Darstellung einer später genauer festzulegenden Tatsache. Diese ist hier soweit eingebracht, wie es der damalige Planungsstand zugelassen hat. Sie werden mir doch hoffentlich zustimmen, dass ein frühes Entwurfsstadium keine Form der Desinformation ist.
Mittlerweile sind die Planungen fortgeschritten, auf deren Basis zur Zeit neue Visualisierungen angefertigt werden. Sobald diese fertiggestellt sind, werden wir sie veröffentlichen und hier einen Link hinzufügen. Dann werden Sie sehen können, dass die Lichtkuppeln keinesfalls versehentlich betreten werden können und dass die Geländer im fortgeschrittenen Planungszustand keinesfalls hässlich sind.
Dass durch Stuttgart 21 kein „Wall“ durch Stuttgart entsteht, wissen Sie als Projektkennerin sicherlich. Im Zweifelsfall können Sie sich hier http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/ueberblick/fakten... noch einmal informieren.
Tatsächlich sind auf der von Ihnen genannten Visualisierung Bäume zu sehen, die für die Bauarbeiten gefällt bzw. verpflanzt wurden. Jedoch wird auch nach der Fertigstellung des neuen Hauptbahnhofs eine sehr ähnliche Optik auf dem Straßburger Platz vorhanden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich