Sehr geehrter Herr Quaß,
in größeren Bahnhöfen ist es die gängige Praxis, dass zwei Züge am selben Bahnsteiggleis halten. Die Beispiele Mannheim oder Köln zeigen dies eindeutig.
Hat ein Zug Verspätung, müssen die Mitarbeiter/innen der Bahn in der Betriebszentrale und in der Fahrdienstleitung ad hoc dispositiv eingreifen. Lösungen können sein, einen der beiden Züge auf einem abweichenden Gleis einfahren zu lassen, den Zuganschluss auf einen nachfolgenden gemeinsamen Haltebahnhof zu verlegen oder die Anschlussreisenden auf einen Folgetakt zu verweisen. Durch die mit dem Bahnprojekt Stuttgart-Ulm beabsichtigte Angebotsmehrung wird sich in vielen Fällen die Zeit bis zum nächsten Folgetakt gegenüber heute deutlich verringern. Dieses Prozedere ist unabhängig davon, ob es sich um einen Kopf- oder Durchgangsbahnhof handelt.
Sie haben natürlich Recht, dass aus Gründen der Betriebssicherheit ein Zug, der in ein Gleis einfährt, in dem schon ein Zug steht, nur mit einer niedrigen Geschwindigkeit einfahren darf. Dies ist vergleichbar damit, als wenn das Ende des Gleises durch einen Prellbock begrenzt wäre. Im neuen Durchgangsbahnhof können jedoch die Mehrzahl der Züge je nach Bahnsteiggleis mit einer Geschwindigkeit zwischen 100 km/h und 50 km/h einfahren. Eine Belegung der Bahnsteiggleise mit zwei Zügen wird sich auf Ausnahmefälle beschränken.
Im Gegensatz dazu dürfen im bisherigen Kopfbahnhof sämtliche Züge nur mit erheblichem Zeitaufwand und mit max. 30 km/h einfahren. Dieses Kriterium spricht eindeutig für die höhere Leistungsfähigkeit des Durchgangsbahnhofs.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB