Sehr geehrter Herr Gerber,
vielen Dank für Ihre Frage.
In dem Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 1.1 – Talquerung mit neuem Hauptbahnhof, der seit Juni 2006 rechtskräftig ist, wurden die Belange der Fußgänger und Radfahrer mit einem übergeordneten Wegeführungskonzept während der Bauzeit berücksichtigt.
Es wird zu mehreren Anpassungen der Wegeführungen entlang der wechselnden Baufelder während der zehnjährigen Bauzeit von Stuttgart 21 kommen. Die den Bauphasen entsprechenden Wegekonzepte werden rechtzeitig detailliert und dann veröffentlicht. In Teilbereichen werden die heutigen Wegebeziehungen dabei durch Umleitungen aufrecht erhalten. Entgegen immer wieder aufkommender Gerüchte bleibt auch der Ferdinand-Leitner-Steg nach heutiger Planung während der gesamten Bauzeit von Stuttgart 21 erhalten und bildet den Fixpunkt als Verbindung zwischen dem Mittleren und Oberen Schloßgarten.
Um es auf den Punkt zu bringen: während der ganzen Bauzeit hinweg wird es möglich sein, den Schlossgarten mit dem Fahrrad zu durchqueren. Es werden sich lediglich die Wege je nach Baufortschritt ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schuster - Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart