Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Heike Voß am 19. Juni 2013
18604 Leser · 16 Stimmen (-0 / +16)

Sonstiges / Kritik

Wieder Desinformation durch das Kommunikationsbüro

Sehr geehrter Herr Dietrich,

Herr Oberbürgermeister Kuhn hatte völlig recht, als er bei seinem Amtsantritt sagte, dass das Kommunikationsbüro Desinformationen verbreitet.

Dies zeigt Ihre Antwort wieder mal sehr deutlich: http://direktzu.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/stuttgart21/...

Was Sie da zur Längsneigung schreiben, halte ich für hanebüchen und schlichtweg auch für falsch.

Die Provinzbahnhöfe, die Sie mit Stuttgart vergleichen (obwohl dies sowieso nicht vergleichbar ist) weisen laut der betrieblichen Unterlage Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 401.01-09 für das Zugpersonal alle eine wesentlich GERINGERE Neigung auf als die 15 Promille, die beim Tiefbahnhof S21 vorgesehen sind:

> Aulendorf 7,5 Promille an allen Bahnsteiggleisen
>
> Kressbronn 4 Promille in allen Gleisen
>
> Wildberg 5,8 Promille
>
> Neidenstein ist als Betriebstelle nicht zu finden
>
> Urstein gibt es gar nicht als Bahnhof
>
Warum führen Sie diese Beispiele an, die nicht einmal die Hälfte der Längsneigung von Stuttgart 21 haben?

Genauso hanebüchen finde ich Ihren Vergleich mit Rampen Richtung Feuerbach, die außerhalb des Fahrgastbereichs liegen und nichts mit dem Fahrgastwechsel zu tun haben.
Und auch bestehende S-Bahn-Haltepunkte mit einem NEU zu bauenden Hauptbahnhof zu vergleichen, ist wie Äpfel mit Birnen.

Wollen Sie sagen, dass es die Vorschrift gar nicht gibt, dass bei NEUEN Bahnhöfen die Neigung von 2,5 Promille nicht überschritten werden soll?

Stuttgart 21 würde diese Neigung um das SECHSFACHE überschreiten!

Der hervorragende Bericht in Frontal21 gestern nannte diese Vorschrift und machte das Risiko der Längsneigungen sehr deutlich:
Siehe: http://www.youtube.com/watch?v=4rUkwy6Nj68

Allein in diesem Jahr kam es im Kölner Bahnhof (der nicht mal die Hälfte der bei S21 vorgesehenen Längsneigung hat) sechsmal zum Wegrollen von Zügen, wobei es auch Verletzte gab!

Die Verantwortung dafür würde die Bahn ganz einfach auf die Lokführer abwälzen.

Warum tun Sie dieses Risiko so lapidar ab?

Mit freundlichen Grüßen
Heike Voß

+16

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 10. Juli 2013
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrte Frau Voß,

gerne beantworte ich Ihre Rückfrage zum neuen Stuttgarter Hauptbahnhof.

Wie wir bereits mehrfach dargelegt haben, sind Längsneigungen in deutschen Bahnhöfen und Haltepunkten absolut nichts Ungewöhnliches. Neigungen, in denen ungebremste Fahrzeuge wegrollen würden, gibt es an vielen hundert Bahnhöfen in Deutschland. Dazu zählt unter anderem auch der heutige Stuttgarter Hauptbahnhof und die darunter liegende S-Bahn-Station. In zahlreichen Bahnhöfen halten dabei auch Züge in Bahnsteiggleisen, die den von Ihnen angesprochenen Richtwert von maximal 2,5 Promille Längsneigung um ein Vielfaches überschreiten. Dazu gehört beispielsweise der Kölner Hauptbahnhof, aber auch stark frequentierte Regional- und S-Bahn-Bahnhöfe. Wir haben dazu vielfach Stellung genommen.

Natürlich sind waagrechte Gleise auch deshalb wünschenswert, damit ohne Bremsen und jedwede weitere Sicherungen abgestellte Fahrzeuge nicht wegrollen. Aufgrund zwingender örtlicher Randbedingungen konnte und kann diesem Ideal in weiten Teilen des Eisenbahnnetzes nicht gefolgt werden. Der neue Stuttgarter Hauptbahnhof reiht sich dabei in eine kaum überschaubare Kette von Stationen ein, an denen Topographie und andere Randbedingungen es nicht erlauben, waagrechte Gleise anzulegen.

Mit der von Ihnen angeführten Vorschrift der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (§ 7 (2) EBO) soll verhindert werden, dass ungebremst abgestellte Wagen sich selbst dann nicht ohne Weiteres in Bewegung setzen können, wenn Bremsen nicht angezogen werden und sämtliche weiteren Sicherungen nicht funktionieren. Die Vorschrift bezog und bezieht sich ausdrücklich nicht auf Bahnsteige oder den Fahrgastwechsel besetzter Züge. Die in der über 100 Jahre alten Regel vorgesehenen 2,5 Promille sind bei modernen, leichtlaufenden Fahrzeuge ohnehin mehr als ausreichend, um ungebremste Fahrzeuge durch bloße Schwerkraft in Bewegung zu setzen. Da Fahrzeuge auch durch andere Einflüsse,beispielsweise Wind, bewegt werden können, sind bei bei jedem Halt auch immer Bremsen anzulegen – selbst wenn ein Gleis perfekt eben zu sein scheint.

Es gehört selbstverständlich zum verantwortungsvollen Beruf des Triebfahrzeugführers, Züge unter Beachtung einer Vielzahl von Randbedingungen nicht nur sicher zu bremsen, sondern auch gebremst zu halten. Steigungen und Gefälle sind dabei nur zwei von vielen Faktoren, die Einfluss auf Bremsweg und Bremsverhalten eines Zuges nehmen. Die Fahrzeugführer werden durch eine stetig wachsende Zahl von Sicherheits- systemen unterstützt. Bei einem modernen ICE werden im neuen Stuttgarter Hauptbahnhof beispielsweise ein halbes dutzend solcher Systeme dafür sorgen, dass ein haltender Zug selbst unter ungünstigsten Umständen während des Fahrgastwechsels in Bewegung kommen kann. Dazu zählen mehrfache (redundante) Bremssysteme und Bedieneinrichtungen (Betriebs- und Zusatzbremse, AFB) ebenso wie die metergenaue Überwachung und Führung der Fahrzeuge (ETCS) und eine ständige Rollüberwachung, die verhindert, dass sich der Zug auch nur um einen Meter bewegen kann, so lange auch nur eine Tür geöffnet ist. Auch die Technik bei den übrigen Fern- und Regionalzügen machte und macht enorme Fortschritte.

Sehr geehrte Frau Voß, es kommt nicht von ungefähr, dass die Eisenbahn heute das mit Abstand sicherste Massenverkehrsmittel in unserem Lande ist. Die Bahn unternimmt alles für einen sicheren Bahnbetrieb und die Sicherheit der Bahnreisenden mit dem Ziel, das Sicherheitsniveau stetig zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich