Sehr geehrter Herr Scheele,
Stuttgart 21 umfasst die komplette Neuordnung des Bahnknotens der Landeshauptstadt. Durch die neuen Bahntrassen für Fern- und S-Bahn zur Anbindung von Bad Cannstatt an den neuen Hauptbahnhof ist der Bau einer neuen Eisenbahnbrücke über den Neckar erforderlich.
Ihre Auffassung, dass diesem Bauwerk im Umfeld von Neckar, Wilhelma, Seilerwasen und Schloss Rosenstein besondere Aufmerksamkeit gelten müsse, wurde bereits Ende der 1990er Jahre geteilt. Im Hinblick auf eine schwierige städtebauliche Anbindung wurde zur Ideenfindung für diese Brücke ein Gutachterverfahren vereinbart und durchgeführt. Der Ihnen aus Visualisierungen bekannte Siegerentwurf des Stuttgarter Ingenieurbüros Schlaich, Bergermann und Partner überzeugte die Jury, die sich aus Architekten und Vertretern von Land, Stadt und Bahn zusammensetzte. Zu den Vergabekriterien des Preisgerichts zählte unter anderem die neuartige Konstruktion, die sich gut in das Umfeld des Neckarknies einpasst. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der Verkehrswege für Bahn, Fußgänger und Radfahrer auf der 355 Meter langen und 24 Meter breiten Brücke das Neckarknie von Bauwerken entlastet. Neben dem bestehenden Holzsteg für Fußgänger und Radfahrer, der im Baufeld der neuen Brücke liegt und weichen muss, ist für die Bahn auch die bestehende viergleisige Neckarbrücke entbehrlich.
Das oben beschriebene Modell der neuen Neckarbrücke hat die Bahn in das Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingebracht. Der Bahn liegt das Baurecht quasi seit Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses im Oktober 2006 vor. Letzte Details in Aussehen und Ausgestaltung ergeben sich aus den Entwurfs- und Ausführungsplanungen der von der Bahn beauftragten Unternehmen. Entsprechende Prozesse sind hier aber erst angelaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich
Sprecher Bahnprojekt Stuttgart–Ulm