Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Thomas Esslinger am 13. Februar 2012
15689 Leser · 49 Stimmen (-15 / +34)

Neubaustrecke Ulm-Wendlingen: Fahrzeiten, Güterverkehr, Magistrale

Ortsfeuerwehren löschen/retten auf NBS ??

Sehr geehrte Damen und Herren,

stimmt es dass die kleinen Ortsfeuerwehren von Gruibingen, Aichelberg, Hohenstadt etc für die schwierige Rettung in den Tunneln der Neubaustrecke verantwortlich sind ?

Kriegen denn die kein Geld dafür von der Bahn ?

Viele Grüsse,

ein Bahnkunde

+19

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 30. April 2012
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Esslinger,

gerne beantworte ich Ihre Frage nach der Unterstützung für die Ortsfeuerwehren an der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm.

Die Zuständigkeit der kommunalen Feuerwehren ergibt sich aus dem Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg. Danach haben die Feuerwehren bei Bränden und öffentlichen Notständen technische Hilfe zu leisten. Dies geschieht z.B. durch die Brandbekämpfung sowie der Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen. Diese gesetzliche Zuständigkeit umfasst auch die Verkehrswege, die sich innerhalb des Zuständigkeitsbereiches einer Feuerwehr befinden. Zu den Verkehrswegen zählen neben Straßen für Kfz auch die Wasserstraßen sowie die Eisenbahnstrecken. Das Feuerwehrgesetz regelt auch den Kostenersatz für Einsätze von Feuerwehren. Entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes können die Träger der Feuerwehren, in der Regel die Gemeinden, Kostenersatz für Einsätze verlangen.

Tatsächlich ist die DB AG lediglich eines von ca. 190 Unternehmen bundesweit, die Schienenwege betreiben. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Einsatz in einem Eisenbahntunnel kommt, ist extrem gering. Denn für jeden Eisenbahntunnel der DB AG besteht ein Sicherheitskonzept, das den Schwerpunkt darauf legt, einen Unfall in einem Tunnel zu vermeiden. Hinzu kommt, dass mehrere Maßnahmen eine sehr hohe präventive Sicherheit schaffen, wie z.B. dem Fahren im Raumabstand, der Spurführung sowie technischen Sicherheitseinrichtungen. Zudem entsprechen die Schienenfahrzeuge brandschutztechnischen Anforderungen, die ein Brandrisiko eines Zuges sehr gering halten. Der Halt im Tunnel, auch im Brandfall, wird durch technischen Einrichtungen so weit wie möglich vermieden. All diese Maßnahmen haben dafür gesorgt, dass es bisher zu keinem Brandereignis in einem Fernbahntunnel der DB AG gekommen ist. Für die geringe und sehr unwahrscheinliche Möglichkeit eines Unfalls in einem Eisenbahntunnel unterstützen bauliche und technische Einrichtungen sowie organisatorische Maßnahmen sowohl die Selbstrettung von betroffenen Personen als auch den Einsatz der Feuerwehr. Hierzu gehören u.a. eine Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwege, Notausgänge in regelmäßigen Abständen, Fluchtwegkennzeichnung, Löschwasserversorgung sowie Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr. Weitere, hier nicht genannte Maßnahmen sind vorhanden.

Begehungen und gemeinsame Übungen sorgen dafür, dass die Einsatzkräfte sich mit dem Tunnel und seinen Einrichtungen vertraut machen und ein entsprechendes Einsatzkonzept erstellen können. Weitere Unterstützungen, z.B. durch Bereitstellung von tunnelspezifischem Einsatzgerät, können im Einzelfall erfolgen.

Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich