Sehr geehrte Damen und Herren,
wo kann ich in den Vertragsunterlagen nachlesen, dass die Stadt Stuttgart die Gleisflächen von der Bahn unter Umständen mitsamt nicht entfernbarer Gleise übergeben bekommen könnte?
Wenn das so vereinbart wurde, wurde die Stadt gewaltig gelinkt, denn das würde ja heißen, dass damit sämtliche städtebaulichen Pläne der Befürworter dieses Immobilienprojekts platzen könnten!
Aus den Antworten der Bahn für die Verkehrsausschuss-Sitzung im Bundestag am 27.213 geht dies so hervor:
Es wurde dort die Frage gestellt:
"Wie verhält es sich mit der Rentabilität des Projekts, wenn durch einen (teilweisen) Weiterbetrieb der alten Gleisanlagen nach Fertigstellung des neuen Tiefbahnhofs ein geringerer Veräußerungswert durch den Verkauf von Grundstücken zu verzeichnen ist?"
Antwort:
"Ein Weiterbetrieb ist nicht vorgesehen. Daher wird nach Inbetriebnahme des neuen Bahnhofs die Entwidmung dieser Infrastrukturanlagen beantragt.
Würde der Klage der „Stuttgarter Netz AG“ stattgegeben, was nicht erwartet wird, könnte der Stadt Stuttgart das Gleisvorfeld nur mit Gleisen übergeben werden.
Die DB haftet der Stadt jedoch nicht für die Übergabe gleisfreier Flächen, so dass die Stadt insoweit das Risiko der Klage trägt. Eine Auswirkung auf die Rentabilität von S21 wäre insofern nicht gegeben."
Die Klage der Stuttgarter Netz AG kann der Bahn also egal sein, die Stadt wäre der Dumme! Dann könnte man das Immobilienprojekt vergessen, die Stadt bekäme das überteuerte Gleisvorfeld samt Gleisen, die sie nicht entfernen darf.
Vielleicht stimmt aber auch diese Antwort der Bahn nicht, daher meine Frage an Sie nach dem Nachweis in den Unterlagen.
Gruß
Heike Voß
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