Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Chris Doerge am 01. April 2011
19341 Leser · 31 Stimmen (-11 / +20)

Sonstiges / Kritik

Verzicht auf Schadenersatz durch die Bahn beim Abbruch von S21?

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bahn hatte bei Gelegenheit angekuendigt, im Fall eines Ausstiegs aus Stuttgart 21 etwa 1,4 Milliarden Euro Schadenersatz geltend machen zu wollen.

Nun hatte Bundeskanzlerin Merkel die BW'ischen Landtagswahlen zur Abstimmung ueber Stuttgart 21 deklariert; diese wurden von den Befuerwortern des Projekts verloren; und es ist denkbar, dass die CDU das Ergebnis der von Frau Merkel deklarierten Abstimmung respektiert. -- Die CDU wiederum kann als groesserer Koalitionspartner die Meinung der Bundesregierung zu Stuttgart 21 wesentlich mitbestimmen. Die Bundesregierung, zuletzt, vertritt den Haupt-Eigentuemer der Deutschen Bahn.

Meine Frage lautet: Waere es moeglich, dass die Bahn -- ggf. auf Druck ihres Eigentuemers -- die Ausstiegskosten dadurch gering haelt, dass sie die Sache auf sich beruhen laesst und auf die angekuendigten Schadenersatzforderungen verzichtet?

Im Voraus bedanke ich mich ggf. vielmals fuer Ihre Antwort!

+9

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Antwort
von Wolfgang Dietrich am 08. Juni 2011
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr D.,

entscheidend für die Bewertung Ihrer Frage sind die dafür relevanten vertraglichen und rechtlichen Grundlagen. Maßgeblich für die Deutsche Bahn ist dabei die Bau- und Finanzierungsvereinbarung, die im April 2009 zwischen den Partnern Bahn, Bund, Stadt Stuttgart, Land Baden-Württemberg und Verband Region Stuttgart rechtsverbindlich abgeschlossen wurde.

Für die Deutsche Bahn besteht eine Verpflichtung zur Realisierung des Projektes. Mit dem Bau wurde bereits begonnen, Firmen haben dazu auch Verträge mit der Deutschen Bahn geschlossen. Gültige Verträge sind für die Partner verpflichtend. Daran ändern auch Wahlergebnisse nichts. Wenn Verträge nicht eingehalten werden, entstehen zwangsläufig Schadensersatzansprüche.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich - Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm