Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Emilia Maxim am 02. Juli 2012

Sicherheit: Mineralquellen, Häuser, Tunnel, Gipskeuper

Beweissicherungsgrenzen Ost und Degerloch auf BISS21-Seite

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 08. August 2012
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrte Frau Maxim,

das Eisenbahn- Bundesamt hat im Rahmen der Planfeststellung gegenüber der Vorhabensträgerin Deutsche Bahn AG das Beweissicherungsverfahren festge-schrieben. Die Deutsche Bahn AG ist somit als Bauherrin dazu verpflichtet, für bestimmte, definierte Straßen, Gleisanlagen, Tunnel, Brücken sowie öffentliche und private Gebäude eine Beweissicherung zu veranlassen und den baulichen Zustand der Anlagen vor Beginn der Baumaßnahme zu dokumentieren. In den Planfeststellungsbeschlüssen zu den einzelnen Bauabschnitten sind die Grenzen für das Beweissicherungsverfahren gebäudegenau definiert. Die Anzahl der zu untersuchenden Gebäude ist darin exakt beschrieben.

Im BISS21 wurden alle vorhandenen und somit planfestgestellten Beweisscherungs-grenzen dargestellt, d.h. so wie sie auf den Originalplanunterlagen der Planfest-stellungsbeschlüsse des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) für die einzelnen Bauab-schnitte festgeschrieben sind. Die Originalunterlagen der Planfeststellungsbeschlüsse zu Beweissicherungsgrenzen (Anlage 9.3) können Sie auch im BISS21 einsehen und herunterladen. Falls Sie Hilfe bei der Bedienung des BISS21 benötigen, siehe www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/mediathek/detail/media/w....

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich