Sehr geehrter Herr Gierss,
für liegen gebliebene Züge gilt das, was überall auf den Strecken der DB praktiziert wird: wenn ein Zug in Folge Stromausfall liegt geblieben ist, muss dieser mit einer Hilfslok mit Dieselbetrieb abgeschleppt werden.
Die Aussage, dass Dieselzüge nicht im neuen Bahnhof verkehren sollen, bezieht sich auf den Regelverkehr und nicht auf Instandhaltung und den Störungsfall.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB