Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Durchsicht der planfestgestellten Pläne des Hauptbahnhofs beim Eisenbahn-Bundesamt ist mir etwas Merkwürdiges aufgefallen:
Während die Lage der neuen Bahnhofshalle durch zahlreiche Zwangspunkte (z. B. Bonatzbau, angrenzende Bebauung u. a.) in nachvollziehbarer Weise festgelegt ist, soll nördlich des neuen Durchgangsbahnhofs auf den heutigen Gleisflächen ein zusätzliches Bahnhofsgebäude entstehen, dessen Lage nicht auf den letzten Meter durch derartige Zwänge festgelegt zu sein scheint. Die unteren Etagen des neuen Gebäudes sind dabei Gegenstand der amtlichen genehmigten Planung im Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Hauptbahnhof).
Bei der Durchsicht der Querschnittspläne des Hauptbahnhof stach mir dabei ins Auge, dass zwischen diesem Neubau im Norden und dem neuen Durchgangsbahnhof an vielen Stellen kein und nahezu kein Raum zwischen Bahnhofstrog und dem nördlich anschließenden Neubau gehalten wird. Oftmals (siehe z. B. [1]) liegen zwischen dem nördlichen Rand des Bahnhofstrogs und den Kellergeschossen des angrenzenden Gebäudes allenfalls wenige Meter. Der freigehaltene Raum scheint vielmals noch nicht einmal für ein zusätzliches Gleis ausreichend zu sein -- geschweige denn für den notwendigen Bahnsteig und weitere Zugangsbauwerke.
Während die grundsätzliche technische Machbarkeit nicht in Zweifel gezogen wird ([1], [2]), steht zu vermuten, dass ein solches 10. Gleis ohne erhebliche Eingriffe in die angrenzenden Kellergeschosse allenfalls für kürzere Regionalzüge geeignet und nur aus dem angrenzenden Gleis 8 erreicht werden könnte (Mitteleinfahrt). Der betriebliche Nutzen eines solchen Gleises wäre damit erheblich eingeschränkt.
Auf den ersten Blick scheint es sinnvoll, einige Meter Raum zwischen Durchgangsbahnhof und dem nördlich angrenzenden Bahnhofsgebäude freizuhalten. Warum soll hier dennoch -- offenbar ohne Not -- das nördliche Bahnhofsgebäude derart nah an den Bahnhof gerückt werden, dass ein zukünftiges zehntes Gleis aufwendig in die Kellergeschosse des nördlichen Bahnhofsgebäudes eingreifen müsste?
Mit den besten Grüßen
Peter Reinhart
[1] http://direktzu.de/stuttgart21/messages/27724
[2] http://direktzu.de/stuttgart21/messages/28478
[3] z. B. Planfeststellungsabschnitt 1.1, Anlage 7.1.5.15, Blatt 1
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