Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Björn Gustrau am 18. August 2011
18637 Leser · 12 Stimmen (-5 / +7)

Sicherheit: Mineralquellen, Häuser, Tunnel, Gipskeuper

Mögliche Beschädigungen an meiner Immobilie

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen als vom Fildertunnelbau möglicher Weise betroffener Bürger gerne eine Frage stellen:

Falls der Tunnel genau unter meiner Immobilie verlaufen sollte folgende Frage: Wird von der Bahn vor Baubeginn eine Bestandsaufnahme des Istzustandes der Immobilien entlang der Linienführung gemacht? Muss ich ggf. selbst ein Gutachten beauftragen um eventuell entstehende Schäden (Risse durch Setzungen) zu reklamieren?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Gustrau

+2

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 10. Oktober 2011
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Gustrau,

die Deutsche Bahn AG ist als Bauherrin dazu verpflichtet, für bestimmte, definierte Straßen, Gleisanlagen, Tunnel, Brücken sowie öffentliche und private Gebäude eine Beweissicherung zu veranlassen und den baulichen Zustand der Anlagen zu dokumentieren. Dies wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens festgeschrieben.

In den Planfeststellungsbeschlüssen zu den einzelnen Bauabschnitten sind die Grenzen für das Beweissicherungsverfahren gebäudegenau definiert. Bevor die Bauarbeiten beginnen, müssen Gutachter mit der Beweissicherung beauftragt werden, um eventuell eintretende und auf das Vorhaben zurückzuführende Schäden ermitteln zu können.

Die Eigentümer, deren Gebäude in das Beweissicherungsverfahren aufgenommenen sind, werden vorab schriftlich informiert. Die Beweissicherung mit Begehung der Gebäude erfolgt nach vorheriger Terminabstimmung mit den Eigentümern und Mietern.

Innerhalb der Beweissicherungsgrenzen trägt die Kosten für das Beweissicherungsgutachten die Deutsche Bahn AG. Eigentümer deren Gebäude außerhalb der planfestgestellten Beweissicherungsgrenzen liegen, können auf eigene Initiative ein Gutachten erstellen lassen. Die Kosten trägt dann der Eigentümer.

Mit freundliche Grüßen,

Wolfgang Dietrich