Sehr geehrter Herr Gustrau,
die Deutsche Bahn AG ist als Bauherrin dazu verpflichtet, für bestimmte, definierte Straßen, Gleisanlagen, Tunnel, Brücken sowie öffentliche und private Gebäude eine Beweissicherung zu veranlassen und den baulichen Zustand der Anlagen zu dokumentieren. Dies wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens festgeschrieben.
In den Planfeststellungsbeschlüssen zu den einzelnen Bauabschnitten sind die Grenzen für das Beweissicherungsverfahren gebäudegenau definiert. Bevor die Bauarbeiten beginnen, müssen Gutachter mit der Beweissicherung beauftragt werden, um eventuell eintretende und auf das Vorhaben zurückzuführende Schäden ermitteln zu können.
Die Eigentümer, deren Gebäude in das Beweissicherungsverfahren aufgenommenen sind, werden vorab schriftlich informiert. Die Beweissicherung mit Begehung der Gebäude erfolgt nach vorheriger Terminabstimmung mit den Eigentümern und Mietern.
Innerhalb der Beweissicherungsgrenzen trägt die Kosten für das Beweissicherungsgutachten die Deutsche Bahn AG. Eigentümer deren Gebäude außerhalb der planfestgestellten Beweissicherungsgrenzen liegen, können auf eigene Initiative ein Gutachten erstellen lassen. Die Kosten trägt dann der Eigentümer.
Mit freundliche Grüßen,
Wolfgang Dietrich