Sehr geehrter Herr Sauer,
das der Planfeststellung zugrunde liegende Brandschutzkonzept muss aufgrund neuer Brandschutzbestimmungen aus dem Jahr 2010 und den daraus resultierenden Auflagen des Eisenbahn-Bundesamtes überarbeitet werden. Seit 2010 arbeitet die Bahn gemeinsam mit dem Architekten und mit renommierten sowie auf Brandschutz spezialisierten Planungsbüros intensiv an diesem Thema. Dazu kommt die Abstimmung mit den örtlichen Behörden wie z.B. der Feuerwehr. Für die Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes sind u.a. vielfältige und umfangreiche Simulationen notwendig, die erst in diesem Jahr zu konkreten Maßnahmenvorschlägen geführt haben. Erst nach End- abstimmung mit allen Beteiligten wird über die Ausführung der notwendigen Maßnahmen entschieden, die dann zur Genehmigung vorgelegt werden. Aus diesem Grund ist der Punkt auch noch nicht in einer Chancen- und Risikenbewertung enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich