Sehr geehrte Frau Maxim,
das Eisenbahn- Bundesamt hat im Rahmen der Planfeststellung gegenüber der Vorhabensträgerin Deutsche Bahn AG das Beweissicherungsverfahren festge-schrieben. Die Deutsche Bahn AG ist somit als Bauherrin dazu verpflichtet, für bestimmte, definierte Straßen, Gleisanlagen, Tunnel, Brücken sowie öffentliche und private Gebäude eine Beweissicherung zu veranlassen und den baulichen Zustand der Anlagen vor Beginn der Baumaßnahme zu dokumentieren. In den Planfeststellungsbeschlüssen zu den einzelnen Bauabschnitten sind die Grenzen für das Beweissicherungsverfahren gebäudegenau definiert. Die Anzahl der zu untersuchenden Gebäude ist darin exakt beschrieben.
Im BISS21 wurden alle vorhandenen und somit planfestgestellten Beweisscherungs-grenzen dargestellt, d.h. so wie sie auf den Originalplanunterlagen der Planfest-stellungsbeschlüsse des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) für die einzelnen Bauab-schnitte festgeschrieben sind. Die Originalunterlagen der Planfeststellungsbeschlüsse zu Beweissicherungsgrenzen (Anlage 9.3) können Sie auch im BISS21 einsehen und herunterladen. Falls Sie Hilfe bei der Bedienung des BISS21 benötigen, siehe www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/mediathek/detail/media/w....
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich