Sehr geehrter Herr Schurse,
sehr gerne beantworte ich Ihre Anfrage zur Bemessung des neuen Hauptbahnhofs. Für die entstandene lange Wartezeit bitte ich Sie um Entschuldigung.
Als Worst-Case-Szenario für die Evakuierung wurde ein brennend in den neuen Hauptbahnhof einfahrender Zug der Planung von Stuttgart 21 zu Grunde gelegt. Nach dem geltenden Regelwerk wurde dabei für jeden der vier Bahnsteige eine Belegung mit 2.530 Personen angenommen. Jeder Evakuierungssituation wurden damit 10.120 Personen zu Grunde gelegt. Zum Vergleich: Die längsten Fernzüge der Deutschen Bahn bieten etwa 900 Sitzplätze.
Bei der Einfahrt des Zuges werden gezielt die über dem Brandherd liegenden Lichtaugen geöffnet und von allen zuführenden Tunneln mit hoher Geschwindigkeit Luft eingeblasen. Selbst wenn ein intensiver Brandherd unmittelbar unter einem der drei Stege liegen sollte, bleiben die beiden übrigen Stege damit rauchfrei.
Das umfassende Sicherheitskonzept für den neuen Hauptbahnhof ist das Ergebnis einer fundierten Planung, zu der auch zahlreiche Gutachten, Simulationen sowie Entrauchungsversuche an Modellen gehörten. Das Eisenbahn-Bundesamt hat als zuständige Fachbehörde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Pläne detailliert geprüft und schließlich 2005 mit dem Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
Ausführliche Informationen zum Brandschutz- und Rettungskonzept sind in den Planfeststellungsunterlagen enthalten. Einen Überblick über wesentliche Eckpunkte finden Sie dazu auch in dem auf http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/details/s21-neuor... downloadbaren Teil III des Erläuterungsberichts zum Planfeststellungsabschnitt 1.1.
Über das bereits sehr hohe Niveau der Planfeststellung hinaus gehende denkbare Maßnahmen sind im Moment Gegenstand von Fachgesprächen zwischen der Deutschen Bahn und der Stuttgarter Feuerwehr. Diese Gespräche, in denen es auch um einige in der Schlichtung aufgeworfene Themen geht, sind auf einem guten Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich