Liebe direktzu®-Nutzer,
32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.
Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.
Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.
Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Sicherheit: Mineralquellen, Häuser, Tunnel, Gipskeuper
Haftungsumfang bei Schädigung der Mineralquellen
Sehr geehrte Damen und Herren ,
in Veröffentlichungen werden bzgl. der Sicherheit der Mineralquellen Formulierungen wie "maximale Sicherheit" oder "können [...] sofort und gezielt Gegenmaßnahmen eingeleitet werden" gesprochen. Aus politischer Sicht ist es durchaus sinnvoll "positiv maximierende" Formulierungen zu verwenden. Im Schadensfall (d.h. die Mineralquellen sind geschädigt) zählen typischerweise ausschließlich vertragliche Vereinbarungen.
Nun meine Frage: Wie groß ist der vertraglich festgelegte Haftungsumfang der Bauträger (Bund, Land und Deutsche Bahn) im wenn auch unwahrscheinlichen Fall einer Schädigung der Mineralquellen? Welche Nachweise müssen zur (umgehenden) Entschädigung der Betroffenen geführt werden?
Meiner Ansicht nach sollte sich der Haftungsumfang in angemessener Höhe (z.B. Projektkosten) bewegen und eine sofortige Einzahlung in einen Fonds im Schadensfall zur Folge haben.
(Vergleich: Hätte BP mit Bohrungen im Golf von Mexiko begonnen, wenn der offizielle Haftungsumfang 50 Milliarden Dollar statt 75 Millionen Dollar betragen hätte? Ja, falls der Schadensfalls ausgeschlossen werden kann)
Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Michael Sax
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