Sehr geehrter Herr Birkenmaier,
bei der Deutschen Bahn bestehen im Hinblick auf die Besetzung von Zügen keine grundsätzlichen Restriktionen zur Befahrbarkeit der Tunnelabschnitte. Ihre Vermutung, wonach es infolge langer Tunnelstrecken in dem Zusammenhang ein Sicherheitsrisiko gäbe ist nicht richtig.
Grundsätzlich wird die Fahrtstrecke des Zuges entsprechend dem vorgesehenen Fahrplan durchgeführt . Nur in Einzelfällen unter Einschätzung der besonderen Situation kann das für die Zugfahrt verantwortliche Eisenbahnverkehrsunternehmen ( z.B. DB Regio oder DB Fernverkehr) von diesem geplanten "Regelweg" abweichen. Diese Entscheidung muss durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen getroffen werden. Nötigenfalls kann es auch dazu führen, dass Fahrgäste gebeten werden müssen, einen überbesetzten Zug wieder zu verlassen und eine alternative Fahrmöglichkeit zu wählen.
Das bedeutet, dass es auch zukünftig beim neuen Durchgangsbahnhof Stuttgart 21 keine grundsätzlichen Ausschlüsse von Zugfahrten aufgrund von besonders stark nachgefragten Zügen (Überbesetzungen) gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB