Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor F. Scannapieco am 22. September 2010
33355 Leser · 46 Stimmen (-10 / +36)

Umwelt: Park, Bäume, Grundwasser, Verkehrsentlastung

Grundwasserabsenkung

In Ihren Darstellungen der Bauphasen ist die Rede von Grundwasserhaltung. Wie genau verfahren Sie in den jeweiligen Bauabschnitten entlang der Baugruben? (Grundwassersenkung, Abdichtung durch Druckluft oder Suspensionsdruck, Injektionsabdichtung etc.?) und wie minimieren Sie das Risiko, daß das aufsteigende Grundwasser mit dem gipskeuperhaltigen Erdreich auch nach abgeschlossener Bauphase in Verbindung kommt? Sind Maßnahmen für einen zusätzlichen Erschütterungsschutz durch eine Unterschotterung der Gleise vorgesehen? Z.b. durch spezielle Unterschottermatten?

+26

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Antwort
von Dr. Volker Kefer am 25. Oktober 2010
Dr. Volker Kefer

Sehr geehrter Herr Scannapieco,

in Sachen des Grundwasser und der Mineralquellen gibt es zahlreiche Auflagen aus den Planfeststellungsbeschlüssen, den quasi Baugenehmigungen. Deshalb richtet die Deutsche Bahn AG in der Landeshauptstadt ein Grundwassermanagement für Stuttgart 21 ein. Durch ein umfangreiche Mess- und Überwachungssystem werden die Stuttgarter Mineralquellen gesichert.

Mit dem Grundwassermanagementsystem können alle relevanten Daten und etwaige Veränderungen erfasst und ständig überwacht werden. In rund 90 Messstellen in Stuttgart wurden über ein Jahr lang Kontrollwerte als Warn- bzw. Einstellwerte ermittelt. Kommt es während der Bauzeit zu einer Veränderung dieser Werte, können mit Hilfe des Grundwassermanagements umgehend und gezielt Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Die Bahn wird dazu mit diesem aufwändigen Mess- und Überwachungssystem ein rund 17 Kilometer langes Netz von oberirdisch verlegten Wasserleitungen installieren, in dem Grundwasser abgepumpt, gereinigt und wieder in den Grundwasserkreislauf infiltriert wird.

Sie sehen dadurch schon, dass bei der Planung und beim Bau von Stuttgart 21 der Schutz des Grundwassers und des Mineralwassers im besonderen Focus sowohl der Öffentlichkeit als auch der Genehmigungsbehörden stand und steht. Die Regelungen zur Wasserwirtschaft stellen einen wesentlichen Teil der Genehmigungs- und Überwachungsregelungen dar. Lassen Sie mich dazu kurz ausführen, dass ein spezieller Arbeitskreis sich unter Beteiligung der maßgeblichen Fachleute über Jahre intensiv mit dem Thema Wasserwirtschaft befasst hat. Mit zahlreichen Bohrungen und geohydraulischen Versuchen wurden die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse analysiert. Daraus wurden Erkenntnisse über die in den einzelnen Schichten miteinander kommunizierenden Wasserströmungen gewonnen. Weitere unabhängige Untersuchungen bestätigten die Ergebnisse, so dass verlässliche Aussagen zu den Mineralwasservorkommen und möglichen Risiken vorliegen. Insbesondere bestehen umfangreiche Erfahrungen aus anderen Baumaßnahmen im Stuttgarter Talkessel. Auch die Bauweise des neuen Stuttgarter Durchgangsbahnhofes berücksichtigt die Grundwasserverhältnisse. Es wird dabei keine komplette Baugrube über die gesamte Länge von rund 800 Metern ausgehoben, sondern es wird in mehreren Teilbaugruben gebaut. Damit lassen sich die Auswirkungen auf das Grundwasser sowohl räumlich als auch zeitlich entzerren.

Mit den Vorgaben aus der Planfeststellung unter anderem zur Wasserentnahme oder zur Reinigungsqualität sind in den einzelnen Abschnitten verbindlich vorgeschriebene Werte und zahlreiche Auflagen einzuhalten. Die Planfeststellungsbeschlüsse stellen eindeutig fest, dass die vorgesehenen Bestimmungen und Vorsorgemaßnahmen den Schutz des wertvollen Stuttgarter Mineralwassers sicherstellen. Dabei liegen zum Beispiel die Anforderungen, die mit den Reinigungsanlagen für das Grundwasser zu erfüllen sind, über dem Standard für Trinkwasserqualität.

Lassen Sie mich hinsichtlich der Vorgaben der Planfeststellung, darum haben Sie ja auch gebeten, ein wenig ins Detail schauen. Die Deutsche Bahn AG als Vorhabenträgerin hat die direkt von der Baumaßnahme betroffenen oberen Grundwasservorkommen im Quartär, den dunkelroten Mergeln und dem Bochinger Horizont durch Infiltration des aus den Teilbaugruben geförderten Grund- und Niederschlagswassers über Infiltrationsbrunnen im Nahbereich der Teilbaugruben sowie über Sohlfilter bereits fertig gestellter Teilbaugruben flächig zu stützen. Dabei ist das Infiltrationskonzept entsprechend den Erkenntnissen der weiteren Erkundung und einer eventuellen Änderung des Bauablaufes sowie den letztendlich an den Infiltrationsbrunnen nachgewiesenen Infiltrationsmengen fortzuschreiben. Die Fortschreibung des Konzeptes hat in Abstimmung mit dem Eisenbahn-Bundesamt als Genehmigungsbehörde und der Landeshauptstadt Stuttgart als Unteren Wasserbehörde zu erfolgen.

Zur Minimierung der Grundwasserentnahme hat die Bahn die Grundwasserentnahme im Rahmen der Bauwasserhaltung durch Begrenzung der bauwerks-/bauabschnitts- bzw. teilbaugrubenspezifischen Absenkung des Grundwasserspiegels (i.d.R. auf maximal 0,5 m unter die jeweilige Baugrubensohle) und fortlaufende Anpassung der Grundwasserabsenkung an den jeweiligen Baufortschritt weiter zu minimieren. Beim Erreichen auftriebssicherer Zwischenbauzustände ist (z.B. durch Höherhängen der Bauwasserpumpe) das Absenkniveau entsprechend anzuheben und die Bauwasserhaltung unmittelbar nach Erreichen der endgültigen Auftriebssicherheit des jeweiligen Bauwerks einzustellen, sofern erforderliche Arbeiten im Bauwerksbereich (z.B. Verfüllen von Arbeitsräumen) eine Bauwasserhaltung aus technischen Gründen nicht mehr erfordern.

Desweiteren ist die Eingriffstiefe beschränkt. Dabei ist ein flächenhafter Eingriff in die Grundgipsschichten unzulässig. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Dichtfunktion der Grundgipsschichten (km1GG) sind punktuelle Aufschlüsse (Verbauträger, vertiefte Einzelfundamente, Bohr- und Rammpfähle, Anker, Spieße etc.) maximal auf die Oberfläche der Grundgipsschichten zu begrenzen.

Die dauerhafte Entnahme von Grundwasser (z.B. dauerhaft betriebene Pumpensümpfe zur Bauwerkstrockenhaltung, Dränageleitungen unterhalb des Bemessungswasserspiegels zur Gewährleistung der Auftriebssicherheit, etc.) ist unzulässig. Die sporadische Entnahme und Ableitung von Grundwasser während der Standzeit der Bauwerke ist ausschließlich über die Grundwasserspiegel-Begrenzungssysteme (Sicherheitsdränagen) zulässig.

Zur Erhaltung der ursprünglichen Grundwasserströmungsverhältnisse sind entlang der Linienbauwerke geeignete Vorkehrungen zur Grundwasserumläufigkeit sowie Vorkehrungen zur Verhinderung der Grundwasserlängsläufigkeit (Dränagewirkung) zu treffen. Durch die bautechnischen Maßnahmen zur Grundwasserum- bzw. -längsläufigkeit dürfen keine neuen bzw. zusätzlichen Verfrachtungen bzw. Verlagerungen von Schadstoffen (z.B. bei Schadstofffahnen, die im Einflussbereich der Baumaßnahmen liegen) in vertikaler und lateraler Richtung geschaffen werden. Eine Verlagerung von Schadstoffen in die Tiefe ist unzulässig, bestehende Schadstoffströme (Schadstofffahnen) dürfen nicht verstärkt und dauerhafte Kurzschlüsse zwischen Grundwasserstockwerken bzw. Stockwerksgliedern nicht geschaffen werden (stockwerksübergreifende Verbindungen). Im Auswirkungsbereich der Bauwasserhaltung dürfen weder bauzeitlich noch dauerhaft flächige bzw. weiträumige Beeinträchtigungen der qualitativen Grundwassersituation gegenüber dem Zustand vor Baubeginn eintreten. Insbesondere sind wasserhaltungsbedingte Verlagerungen bzw. Verfrachtungen bestehender Grundwasserkontaminationen in lateraler und vertikaler Richtung zu vermeiden. Ferner dürfen keine Schadstoffe durch die Baumaßnahme mobilisiert werden. Werden im Rahmen der bauzeitlichen Überwachung und Beweissicherung qualitative Beeinträchtigungen des Grundwassers durch Schadstoffe festgestellt, die aus nahe gelegenen Altlasten/Schadensfällen stammen und nachweislich durch die Baumaßnahmen für Stuttgart 21 mobilisiert bzw. verfrachtet werden, sind geeignete Gegenmaßnahmen (z.B. Abwehrbrunnen etc.) zu treffen. Diese sind mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.

Die Deutsche Bahn hat bei dem aus den Teilbaugruben gehobenen Rest- bzw. Überschusswassers, das nicht infiltriert werden kann, der Einleitung in das Fließgewässer (Neckar) Vorrang vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation zu geben, soweit die Einleitungskriterien dies zulassen.

Der Vollständigkeit halber lassen Sie uns zusammenfassend die wasserrechtlich erteilten Erlaubnisse darstellen:

• das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser aus den erschlossenen Grundwasserstockwerken des Quartärs, der Dunkelroten Mergel und des Bochinger Horizonts in einer Gesamtmenge von 3,0 Millionen m³ • durchschnittliche effektive Grundwasserentnahmerate von maximal 2,3 l/s • das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser oberhalb der für die jeweiligen Bauwerke bzw. Trassenabschnitte gültigen Bemessungswasserstände über die Standzeit der betreffenden Bauwerke in einer durchschnittlichen Menge von 0,1 l/s. • das punktuelle bzw. flächige Versickern des über die Standzeit der Trog- und Tunnelbau bei Überschreitung des Bemessungswasserstandes im Grundwasserspiegelbegrenzungssystem anfallenden Wassers im Bereich des Unteren Schlossgartens • die Einleitung von Wasser in einer Menge von maximal 3,0 Millionen m³ zzgl. dem anfallenden Niederschlagswasser an den hierfür vorgesehenen Einleitungsstellen (Infiltrationsbrunnen und Sohlfilter) in das Grundwasser des Quartärs, der Dunkelroten Mergel sowie des Bochinger Horizonts • die Einleitung von Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz der Landeshauptstadt Stuttgart in einer Menge von maximal 710.000 m³ und mit einer maximal zulässigen Infiltrationsrate von 15 l/s in das Grundwasser des Grenzdolomits des Unterkeupers • den Aufstau des Grundwassers des Quartärs, der Dunkelroten Mergel und des Bochinger Horizonts bzw. dessen Absenkung in einer Höhe von 20 cm und für die Umleitung des Grundwassers über geeignete Einrichtungen zur Grundwasserumläufigkeit während der Standzeit der umfassenden Bauwerke • die Einleitung von Verpressmittel und Spritzbeton (Injektionen, Anker, Rohrschirme, Tunnel-Außenschalen), in die oberen Grundwasservorkommen über die Gesamtbauzeit • das Einleiten von Überschusswasser in einer Gesamtmenge von bis zu 0,8 Millionen m³ an der hierfür zu errichtenden Einleitungsstelle in den Neckar, wobei eine maximale Einleitungsrate von 50 l/s zulässig ist

Zum Abschluss noch zu Ihrer Frage des Erschütterungsschutzes. Hier wird Vorsorge durch den Einbau von Unterschottermatten bzw. Masse-Feder-Systemen betrieben. Beides sind bautechnisches Verfahren, mit dem die Übertragung von Erschütterungen bei Eisenbahnen verringert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB