Sehr geehrter Herr Maisch,
Grundlage der Kapazitätsplanung ist das sogenannte Betriebsprogramm. Dieses wiederum basiert auf drei Ausgangsebenen.
Zunächst ist die Neu- und Ausbaustrecke mit ihren beiden Knotenpunkten Stuttgart und Ulm Bestandteil des „Europäischen Infrastrukturleitplanes“ des Internationalen Eisenbahnverbandes Union internationale des chemins de fer (UIC). Dieser stellt den Rahmen dar, in den sich auch die aktuellen Neu- und Ausbauplanungen in der Bundesrepublik Deutschland einfügen. Er definiert das Netz europäischer Magistralen, die mit einheitlichen Kriterien ausgestattet werden sollen. Der von der UIC erarbeitete Leitplan dient den nationalen Eisenbahnen als Planungsgrundlage.
Die zweite Ausgangsebene ist der Bundverkehrswegeplan. Dieser wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgestellt und im Bundeskabinett beschlossen. Er enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte. Bei der Aufstellung der Schienenprojekte werden die Länder und die Deutsche Bahn AG beteiligt. Die Projekte des Bundesverkehrswegeplans gehen ein in den Gesetzentwurf zur Änderung der Bedarfspläne. Auf dem Bundesverkehrswegeplan beruhen entsprechende Prognosehorizonte.
Die weitere Ausgangsebene sind Angebotskonzeptionen der Länder für den Regionalverkehr, für den sie die Ausgaben- und Aufgabenverantwortung tragen.
Diese Angebotskonzeption wird z.Z. zwischen Land und DB AG erarbeitet.
Im aktuellen Fahrplan für den heutigen Kopfbahnhof verzeichnen wir rund 680 Zugfahrten pro Tag. Die S-Bahn ist darin nicht eingerechnet, dafür aber die sogenannten Verstärkerzüge des Grundtaktes während der Hauptverkehrszeiten.
Für den Fahrplan 2020 liegen derzeit noch keine abschließenden Zugzahlen vor. Sie sind abhängig von der endgültigen Angebotskonzeption des Landes Baden-Württemberg.
Im neuen Durchgangsbahnhof wird die DB AG im Rahmen eines Stresstests durch eine Fahrplansimulation aufzeigen, dass eine rund 30 prozentige Kapazitätssteigerung gegenüber dem heutigen Kopfbahnhof auch während der sogenannten Spitzenstunde im morgendlichen Berufsverkehr zwischen 7 und 8 Uhr angeboten werden kann.
Im heutigen Kopfbahnhof sind maximal 37 Zugfahrten möglich.
Mit freundliche Grüßen
Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB