Sehr geehrte Frau Balzer,
das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die planfeststellende Behörde, also die Genehmigungsbehörde, für das Bahnprojekt Stuttgart-Ulm. Eine Zweigstelle des EBA befindet sich in Stuttgart in der Olgastraße 13. Dort kann jeder Bürger alle Planfeststellungsbeschlüsse und Anlagen, quasi die Baugenehmigungen für das Projekt inklusive Pläne, Erläuterungsberichte, Gutachten etc. unter Voranmeldung einsehen.
Um eventuell eintretende und auf das Vorhaben zurückzuführende Schäden ermitteln zu können, schreibt das EBA ein umfangreiches Beweissicherungsverfahren vor. Die Planfeststellungsbeschlüsse legen die Grenzen fest, innerhalb derer die Gebäude untersucht werden müssen. Somit ist Umfang und Reichweite der Beweissicherung in dem jeweiligen Planfeststellungsbeschluss für den jeweiligen Planfeststellungsabschnitt definiert. Alle Gebäude innerhalb der Beweissicherungsgrenze werden in das Beweissicherungsverfahren der Deutschen Bahn AG aufgenommen – die Deutsche Bahn AG übernimmt dafür die Kosten.
Mit der städtischen Bürgerbeauftragten für Stuttgart 21, Frau Alice Kaiser, hat die Stadt Stuttgart einen Service für Bürger eingerichtet; besorgte Bürger können sich mit Ihren konkreten Fragen unter Nennung der Straße und Hausnummer, zum Beispiel zum Tunnelverlauf und zu Beweissicherungsgrenzen, an Frau Kaiser wenden und erhalten Auskunft. Frau Kaiser ist unter folgender E-Mail erreichbar:
alice.kaiser@bahnprojekt-s-ulm.de.
Die Arbeiten zum Tunnelbau beginnen voraussichtlich Ende 2011.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Udo Andriof - Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm