Liebe direktzu®-Nutzer,
32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.
Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.
Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.
Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Sonstiges / Kritik
Stuttgart 21: Projekt ungesetzlich?
Sehr geehrte Damen und Herren ,
die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist Bestandteil des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951.
Als Geltungsbereich sind alle regelspurigen Eisenbahnen genannt.
Im §7 sind die Gleisneigungen festgelegt.
Der Absatz (2) legt die Längsneigungen von Bahnsteiggleisen fest, die bei Bahnsteiggleisen für Neubauten 2 Promille nicht überschreiten sollen.
Im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", Ausgabe 37/2010, lese ich hierzu unter dem Titel "Rennbahn in Randlage" auf Seite 141 eine Aussage des Leiter Zugförderung Hamburg, Herrn Happe.
(Zitat): "Eine Bahnsteiggleisneigung in einem Großbahnhof von mehr als 16 Promille - die nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung nicht zulässig ist - muss als kriminell angesehen werden." (Zitatende).
Herr Happe hat m. E. vollkommen recht. Es ist kriminell.
Denn bei 16 Promille Bahnsteigneigung rollen die Kinderwagen von selbst vom Bahnsteig.
Meine Frage:
Wer korrigiert nun diesen eklatanten Planungsfehler?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Beller
Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.