Sehr geehrter Herr Zinsstag,
es ist richtig, dass die Deutsche Bahn AG bis Ende 2009 die Kostenkalkulation von Stuttgart 21 unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus Entwurfsplanung und Planfeststellungsverfahren aktualisiert und präzisiert hat. Dazu hat sie unter anderem die Kostenrechnungen der beauftragten Planungsbüros insbesondere auf Plausibilität geprüft. Dabei wurden unterschiedliche Annahmen und Kalkulationsarten bei den verschiedenen Fachplanern festgestellt. Deshalb wurde auf der Grundlage der bundesweiten Erfahrungen der Bahn AG eine Markt- und Vergabeanalyse durchgeführt, an deren Ende Detailkalkulationen mit genauen Massen- und Einheitspreisen innerhalb der Gewerke standen.
Durch die Harmonisierung ausgewählter Materialpreise (z. B. Betonstahl, Spritzbeton) und Baustelleneinrichtungen, die die unterschiedlichen Ansätzen der Planer für vergleichbare spezifische Preise und Leistungen erforderten, konnten ebenso Einsparpotentiale (597,9 Millionen Euro) ermittelt werden, wie bei der Kostenschätzung von Grundstücken (129,9 Millionen Euro) und Maßnahmen für technische Optimierung (294 Millionen Euro). Neben der eisenbahntechnischen Ausrüstung sowie geändertem Tunnelbauverfahren (maschineller Vortrieb statt Spritzbetonverfahren) ist unter anderem die Detailplanung von Tunnelwandstärken unter Berücksichtigung unterschiedlicher Quelldrücke zu nennen.
Für die Stärke der Tunnelwände bestehen jedoch eindeutige technische Normen und Vorgaben. Es gilt uneingeschränkt, dass es bei der Sicherheit der Tunnel keinerlei Abstriche geben wird. Im Übrigen unterliegen die Planungen einer behördlichen Überprüfung und Genehmigung. So sind für die Optimierung des Tunnelbaus und bei den sonstigen technischen Optimierungsmaßnahmen noch Planänderungen durch das EBA zu akzeptieren. Erst nach Vergabe der Bauleistungen und einer vom Eisenbahn-Bundesamt genehmigten Ausführungsplanung können Angaben über die Ausgestaltung der Tunnelwände gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer