Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre Antwort zu Herr Scheus Frage zu den Höchstgeschwindigkeit auf der Neubaustrecke (http://direktzu.de/stuttgart21/messages/27725#id_answer_2...)
In den Richtlinien (http://www.eba.bund.de/cln_007/nn_315326/SharedDocs/Publi...) steht aber auch:
"2. Fahrzeuge
Technisch moderne Hochgeschwindigkeitszüge müssen so ausgelegt sein, daß sie bei folgenden Geschwindigkeiten einen sicheren Fahrbetrieb ohne Unterbrechung erlauben:
- bei mindestens 250 km/h auf eigens für Hochgeschwindigkeitszüge gebauten oder zu bauenden Strecken, wobei es möglich sein muß, in geeigneten Fällen
Geschwindigkeiten von mehr als 300 km/h zu erzielen."
Wenn ich Ihre Antwort richtig deute, Herr Dr. Volker Kefer,
heißt das, dass durch den parallelen Verlauf zur Autobahn keine Streckenführung möglich ist, welche Geschwindigkeiten von mehr als 250km/h zulässt?
MfG
Wolf
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