Sehr geehrter Herr Steinheil,
die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm ist im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes.
Da ein so großes Projekt aber natürlich auch erheblicher Finanzmittel bedarf, hat die Verhandlung über die Finanzierung einige Zeit in Anspruch genommen. Die Finanzierung war erst sichergestellt, als sich das Land Baden-Württemberg im Jahr 2009 bereit erklärt hat, sich mit 950 Milliionen am Bau der Neubaustrecke zu beteiligen. Das Land finanziert diese Summe bis zum Jahr 2016, danach steigt der Bund in die Finanzierung der neuen Strecke ein.
Im übrigen muss vor dem Baubeginn die Neubaustrecke nach den Regelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG §18) das Baugenehmigungsverfahren, die so genannte Planfeststellung, durchlaufen. Das Projekt wurde in insgesamt sieben Abschnitte unterteilt. Jeder einzelne Planfeststellungsbeschluss benötigt im Durchschnitt etwa drei Jahre von der Einleitung des Verfahrens über die Erörterung bis zur rechtskräftigen Planfeststellung.
Bei der Neubaustrecke ist es aktuell so, dass alle Erörterungstermine für die einzelnen Abschnitte bereits stattgefunden haben. Drei Abschnitte sind bereits planfestgestellt, so dass die Bahn dort Baurecht hat. Letzte Woche wurde dort mit den bauvorbereitenden Maßnahmen für die Neubaustrecke begonnen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Kefer