Sehr geehrter Herr Kiessling,
selbstverständlich entsprechen die bei Stuttgart 21 vorgesehenen Anlagen den nationalen und internationalen Vorgaben für die Eisenbahn-Infrastruktur. Damit sind die Gleise, Tunnels etc. so ausgestaltet, dass diese mit Personenverkehrszügen – selbstverständlich auch mit Doppelstockwagen – befahren werden können. Dies trifft auf die gesamte geplante Streckenführung bis Ulm zu.
Die Bemessungen z.B. hinsichtlich der Größe der Bauwerke und der Gleisabstände sind in diesen Normen festgeschrieben. Die Strecken müssen diese Abmessungen (eisenbahntechnisch wird dies als so genanntes „Lichtraumprofil“ bezeichnet) erfüllen, um überhaupt eine Genehmigung für den Betrieb zu erhalten.
Nicht vorgesehen sind im neuen Stuttgarter Hauptbahnhof Güterzüge. Schon heute gibt es dort keinen Güterverkehr, denn dieser nutzt die Strecke von Kornwestheim über Untertürkheim Richtung Plochingen. Daran ändert sich nichts. Auf der Neubaustrecke zwischen Wendlingen und Ulm wird jedoch Güterverkehr mit schnellen modernen Güterzügen geplant. Aus emmissionsschutztechnischen Gründen sollen Fahrzeuge mit Dieselantrieb nicht über den neuen Stuttgarter Durchgangsbahnhof verkehren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB