Sehr geehrte Frau Kern,
ähnlich lautende Frage hatte ich bereits am 1. November beantwortet.
Der Querschnitt der Röhren wurde mit einem Radius von 4,05 Metern bis 4,70 Metern so gewählt, dass sie von normalen Service- und Rettungsfahrzeugen problemlos passiert werden können. Maßgeblich sind die bindenden europäischen Vorgaben für Hochgeschwindigkeitstrassen sowie die eisenbahntechnischen Regelungen nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.
Selbstverständlich werden die Tunnel mit Oberleitungen ausgestattet. Ebenso finden dort alle notwendigen Kommunikations- und Rettungseinrichtungen Platz. Die eingleisigen Röhren sind in regelmäßigen Abständen (500 Meter) mit Sicherheitsschleusen verbunden. In den Tunneln wird die so genannte „Feste Fahrbahn“ ausgeführt, d.h. die Schienen liegen nicht im Schotterbett, sondern fest in einer Betonplatte. Die Röhren sind deshalb mit normalen Straßenfahrzeugen - also Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge oder auch mit Bussen - befahrbar. Die verfügbare Breite reicht aus, dass sich solche Straßenfahrzeuge im Tunnel überholen bzw. aneinander vorbeifahren können.
Die gesamte Infrastruktur von Stuttgart 21 berücksichtigt die europäischen und nationalen Planungsvorgaben für den Bau von Eisenbahnstrecken. Für das Projekt Stuttgart 21 ist eine Signalisierung mit ETCS (European Train Control System) vorgesehen. Damit werden die gültigen Planungsvorgaben der EU sowie die nationalen Planungsvorgaben berücksichtigt. Teilabschnitte werden zusätzlich auch mit einer sog. Kombinationssignalisierung mit konventionellen Signalen sowie einem entsprechenden Zugsicherungssystem ausgestattet. Damit ist gewährleistet, dass diese Abschnitte auch mit Fahrzeugen ohne ETCS-Ausstattung befahren werden können.
Es wird sichergestellt, dass der neue Stuttgarter Hauptbahnhof auch in Zukunft von allen vorgesehenen Fern- und Regionalverkehrszügen angefahren werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB