Sehr geehrter Herr Schneider,
die Projektbeschreibung enthält ein Betriebsprogramm, das nicht auf die Spitzenstunde abstellt. Die Forderung, den Nachweis für eine Kapazitätssteigerung um 30% in der Spitzenstunde zu führen und dies mittels eines Stresstestes zu belegen, ist neu und wurde erst in der Schlichtung seitens des Aktionsbündnisses erhoben. Die vom Land vorgesehene Angebotskonzeption 2020 enthält noch keine Planung der einzelnen zusätzlichen Züge in der Spitzenstunde. Aufgrund der aktuellen Verkehrsprognosen ist bezogen auf die Spitzenstunde kein verkehrlicher Bedarf für ein Mehrangebot von 30 Prozent zu erwarten. Es ist ein Ergebnis der Schlichtung, dass Bahn und Land dennoch bereit sind, die Forderung des auf die Spitzenstunde bezogenen Kapazitätsnachweises zu erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Gönner - Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr