Sehr geehrter Herr vom Bruch,
grundsätzlich ist der neue Hauptbahnhof als barrierefreier Bahnhof geplant.
Die Barrierefreiheit wird hier mittels Aufzügen umgesetzt. Das bedeutet eine Erschließung, die mobil eingeschränkten Personen die Verkehrsanlage in der allgemein üblichen Weise - wie es der Gesetzgeber im BGG benennt - nutzbar macht. Dies gilt auch für die überwiegende Anzahl möglicher Evakuierungsfälle. Somit sind die Hauptverkehrsebenen einschließlich der Bahnsteige und Verbindungsstege barrierefrei zu erreichen.
Hinsichtlich der Frage nach Rampen muss festgestellt werden, dass für eine selbstständige Nutzung durch Rollstuhlfahrer eine so flache Neigung vorgeschrieben ist, dass sich die Länge einer Rampe auf dem Bahnsteig zur Erreichung der ca 7m höher liegenden Stege nicht ohne andere, wesentliche Nachteile darstellen ließe und dies zudem die in der Alltagsgebrauchlichkeit für die darauf angewiesenen Personen ungünstigste Erschließungsart darstellen würde.
Der Brandfall im Bahnsteigbereich ist insoweit ein besonderer Evakuierungsfall, weil dann die Nutzung von Aufzügen nicht gestattet ist.
Grundsätzlich wird in den Brandschutzkonzepten für Personenverkehrsanlagen der DB AG - so auch Stuttgart Hbf - sichergestellt, dass Personen im Brandfall ohne Beeinträchtigungen durch Brandauswirkungen die Verkehrsanlagen sicher verlassen können. Wir gehen davon aus, dass Mitreisende, sowie Mitarbeiter der DB und ggf. anwesende Sicherheitskräfte die Evakuierung von Menschen mit Gehbehinderungen im Rahmen der Hilfeleistungspflicht schon in der Selbstrettungsphase unterstützen.
Entsprechende Aufforderungen zur Unterstützung sind auch Bestandteil der Lautsprecherdurchsagen im Störungsfall. Sollten dennoch Betroffene in dieser Zeitspanne die Bahnsteigebene nicht verlassen haben, wird auch für die Fremdrettungsphase (Einsatz der Feuerwehr) die Bahnsteigebene noch eine ausreichende Zeit raucharm gehalten, so dass für diese Personen nach menschlichem Ermessen keine Gefahr besteht.
Im Brandfall in Stuttgart Hbf wird berücksichtigt, dass bei einem Brand (z.B. ein Papierkorb) entweder alle Verbindungsstege benutzbar sind, oder, wenn sich der Brandherd im Bereich eines Steges befindet, zwei Verbindungsstege für die Evakuierung verbleiben. Insbesondere in Stuttgart Hbf haben wir durch die offene Gebäudehöhe und die in der Decke als natürliche Entrauchungsanlage angeordneten Lichtaugen eine besonders sichere Entrauchungssituation.
Alle Menschen, die bei der Evakuierung auf Dritte angewiesen sind, können sich ungefährdet von einem Brandereignis auf der Bahnsteigebene zu einem der nicht von Rauch beeinträchtigten Stegen begeben und dort falls erforderlich ungefährdet die Fremdrettung (Feuerwehr) erwarten. Die Bahnsteigbreite von 10m ermöglicht auch am Brandereignis vorbei einen sicheren Steg zu erreichen.
Obwohl unser Brandschutzkonzept auf Grundlage hoher Anforderungen entwickelt wurde und somit bereits ein hohes Sicherheitsniveau auch im Vergleich mit anderen öffentlichen Verkehrsanlagen oder Gebäuden erreicht ist, werden wir mit unseren Experten weitere Optimierungen prüfen. Hierzu stehen wir zudem in einem guten Kontakt mit den Behindertenverbänden. Aber schon heute gilt: Alle unsere Kunden können sich aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen im neuen Hauptbahnhof sicher wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB