Sehr geehrte Frau Pichler,
ergänzend zu der Beantwortung der Anfrage von Herrn Stempel zu den Durchrutschwegen (http://direktzu.de/stuttgart21/messages/28719) ergänze ich gerne einige Details.
Generell bezeichnet ein Durchrutschweg eine definierte Strecke nach einem Hauptsignal. Diese so genannten Durchrutschwege stellen sicher, dass selbst wenn ein Zug über ein Halt zeigendes Signal hinausfahren sollte, dieser nach der dann erfolgenden automatischen Zwangsabbremsung in jedem Fall problemlos zum Halten kommt.
Dieser betreffende Abschnitt darf nicht durch Züge belegt werden. Damit ist klar, dass ein Durchrutschweg genau die entsprechende Strecke beinhaltet, die nach dem Signal quasi als frei zu haltender Sicherheitsabstand zur Verfügung stehen muss. Im neuen Bahnhof kann durch eine entsprechende Signalisierung dieser Abstand – dieser Durchrutschweg - verlängert oder verkürzt werden, entsprechend passen sich daran die möglichen Geschwindigkeiten an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB