Sehr geehrter Herr Walz,
die von Ihnen angemahnte Neupflanzung von 100 Bäumen sollte dazu dienen, über die Verpflichtung aus dem Planfeststellungsbeschluss hinaus einen Ausgleich für das Fällen von Bäume zu leisten. Nach diesem Beschluss sollte der Ausgleich für 282 zu fällende Bäume teilweise durch die Neupflanzung von 293 Bäumen nach Fertigstellung der Bauarbeiten erfolgen. Mit einer vorgezogenen Neupflanzung würde sich die Ausgleichsfunktion erhöhen.
Durch die Schlichtung und den Schlichterspruch von Dr. Heiner Geißler hat sich Ende November in Bezug auf die Bäume eine neue Situation ergeben. Der Schlichterspruch fordert die Erhaltung der Bäume im Schlossgarten durch Umpflanzung, sofern die Bäume gesund und noch nicht zu alt sind. Derzeit prüfen Sachverständige den Zustand und damit verbunden die Versetzungsmöglichkeiten dieser Bäume. Mit dieser Umpflanzaktion geht die Bahn in anderer Weise über die Verpflichtung aus dem Planfeststellungsbeschluss hinaus.
Die Deutsche Bahn geht sogar noch über die Forderung des Schlichters hinaus und hat sich bereit erklärt, neben den oben erwähnten Parkbäumen zusätzlich auch die Bäume am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz – sofern aus fachlicher Sicht möglich – nicht zu fällen, sondern an andere Standorte in der Stadt umzupflanzen. Die ersten 16 Bäume wurden Mitte Februar 2011 bereits erfolgreich verpflanzt. Weitere Bäume folgen in der nächsten Vegetationsruhephase.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Udo Andriof - Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm