Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Guenther Blind am 07. Februar 2011
34500 Leser · 15 Stimmen (-4 / +11)

Baustelle: Bauphasen, Logistik, Emissionen

Rußfilter der Baumaschinen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage, auf die ich gerne eine nachvollziehbare
Antwort haette.

In der heutigen Stuttgarter Zeitung lese ich, dass die Baumaschinen, die bei S21 eingesetzt sind, keine Rußfilter
eingebaut haetten.

Das Kommunikationsbuero bestreitet das. Angeblich halten die
Firmen die Richtlinien ein. Das kann man doch auch als Laie sehen ob das stimmt oder nicht. Waehrend des Nordfluegel-Abrisses war es doch ebenso.

Frage: Wie kommt das Buero zu dieser Behauptung?

Guenther Blind
Kornwestheim

+7

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Dr. Volker Kefer am 01. März 2011
Dr. Volker Kefer

Sehr geehrter Herr Blind,

die Deutsche Bahn hat sich in einem gerichtlichen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) verpflichtet

  1. … gegenüber den von ihr beauftragten Unternehmen durchzusetzen, dass bei allen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnknotens

    Stuttgart ("Projekt Stuttgart 21")

a. sämtliche Fahrzeuge, die Materialien zu den Baustellen an- und abtransportieren

b. sämtliche Fahrzeuge, die auf den Baustellen selbst eingesetzt werden, sowie

c. sämtliche Baumaschinen, die auf den Baustellen eingesetzt werden über Rußpartikelfilter oder eine mindestens gleichwertige Technologie verfügen.

Dabei sind sich die Beteiligten einig, dass diese Verpflichtung in Bezug auf die in Bezug auf die in Ziffern 1 a. bis c. genannten Fahrzeuge und Baumaschinen uneingeschränkt für alle Fahrzeug- und Maschinenarten gilt, die serienmäßig mit Rußpartikelfiltern oder einer mindestens gleichwertigen Technologie am Markt erhältlich sind oder mit solchen Rußpartikelfiltern oder einer anderen, gleich wirksamen Technologie nachgerüstet werden können.

Damit stellen die Beteiligten aber auch außer Streit, dass diese Verpflichtung nicht für solche Fahrzeug- und Maschinenarten gilt, von denen es keine Serienanfertigungen mit Rußpartikelfiltern oder vergleichbar wirksamen Technologien gibt und die auch nicht mit solchen am Markt erhältlichen Rußpartikelfiltern bzw. Technologien nachrüstbar sind und bei denen eine solche Nachrüstung folglich nur mit individuell entwickelter Technik möglich wäre."

Diese Verpflichtungen sind bei bereits begonnenen Baumaßnahmen spätestens ab dem 01.02.2011 einzuhalten. Die Bahn achtet auf die Einhaltung dieser Richtlinien, die Kontrolle obliegt der Bauüberwachung.

Das EBA schließlich verpflichtet sich dazu, die Einhaltung dieser Verpflichtungen im Rahmen der Bauaufsicht zu überwachen und zu dokumentieren.

Zur Ergänzung: Baumaschinen sind Sonderfahrzeuge, die nicht über Rußpartikelfilter verfügen müssen. Auf jeder Baustelle außerhalb des Projektes S21 sind solche Fahrzeuge im Einsatz, ohne dass sie beanstandet werden. Die Bahn hat sich in der Planfeststellung für S21 und mit diesem Vergleich weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus im Sinne des Umweltschutzes verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB